DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 156 vom 21.12.2017

Anreisen zu Bundesligaspielen im Winter

Erläuterungen ZA Bundesliga zu den Bestimmungen §25 SPO DHB 

§ 25 SPO DHB regelt das Verfahren bei Spielausfall, Spielabbruch und Nichtantreten von Mannschaften. Grundsätzlich müssen Vereine zu den angesetzten Spielen antreten und dürfen nicht absagen. Die Spieltermine stehen längerfristig fest, so dass die Anreise auch langfristig geplant werden kann. Eis und Schnee auf Autobahnen sind im Winter normal und müssen berücksichtigt werden. Schlechte Straßenverhältnisse sind keine ausreichende Begründung für eine Spielabsage. Solange der Schienenverkehr nicht unterbrochen oder eingestellt ist, ist eine Reise mit der Bahn langfristig einzuplanen, um keine kurzfristigen Überraschungen bezüglich der Straßenverhältnisse zu erleben. Die Verantwortung für die Reise oder für die Spielabsage trägt der Verein allein. Er muss bei einer Absage Gegner, Schiedsrichter und Staffelleiter sofort darüber informieren, damit diese sich auf das Nichtantreten einstellen können. Ist die Mannschaft nicht mit ausreichender Spielerzahl rechtzeitig vor Ort, ist die Mannschaft nicht angetreten. Der Zuständige Ausschuss entscheidet darüber, ob die Mannschaft schuldhaft nicht angetreten ist. In einer Stellungnahme im Verfahren muss die Mannschaft beweisen, dass die Anreise durch höhere Gewalt nicht möglich war. Niemand hat das Recht, ein offiziell angesetztes Meisterschaftsspiel kurzfristig abzusetzen. Das kann nicht der Terminkoordinator als Spielplaner und auch nicht der Staffelleiter. Ein Spiel kann auch nicht in gegenseitigem Einvernehmen zweier Vereine abgesagt werden. Ein ausgefallenes Spiel wird grundsätzlich neu angesetzt. Die Neuansetzung kann ausnahmsweise am Ende einer Saison entfallen, wenn das Spiel keinerlei Einfluss für Auf- oder Abstieg einer Mannschaft hat. Nur bei Verzicht auf eine Neuansetzung wird es durch den ZA gewertet.

In der 2. Bundesliga Herren ist es am 09.12.2017 zu einem Nichtantreten einer Mannschaft gekommen, bei dem der Zuständige Ausschuss ausnahmsweise wegen offensichtlicher Missverständnisse in der Kommunikation Verein/Staffelleiter entschieden hat, dass den Verein im konkreten Fall kein Verschulden trifft.

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Einzelfall nicht als Präzedenzfall für vergleichbare Fälle genommen werden kann. Im Übrigen gibt es zu diesem Thema eine Entscheidung des VSG des WHV v. 01.03.2013 mit dem Tenor, schwierige Straßenverhältnisse sind in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich und eine Anreise per Bahn zumutbar. Bei Bedarf kann die Entscheidung beim ZA angefordert werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 155 vom 31.10.2017

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallensaison 2017 / 2018

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallensaison 2017 / 2018 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele auch dann verbindlich bleiben, wenn ein Verein einen Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem angesetzten Termin zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellt. 

 

i.A. des Präsidiums

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national / international


DHB - Sport • Nr. 154 vom 8.8.2017

Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts  

Im Auftrag der AG "Elektronischer Spielbericht" im DHB gebe ich nachfolgende Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts in der Feldhockeysaison 2017/2018 bekannnt:

1. Bitte nennen Sie Ihrem Staffelleiter  umgehend mehrere Teambeauftragte. Dies sind diejenigen Personen, die berechtigt sind, die Daten für den elektronischen Spielbericht zu bearbeiten. Diese Personen werden durch die Staffelleiter für die Saison in der Datenbank berechtigt.

2. Bitte erstellen Sie die Kaderliste für das Team (einschließlich der Kennzeichnung der Stammspieler) rechtzeitig vor Beginn der Spiele. Die Kaderliste kann jederzeit erweitert werden. Es kann nur derjenige Spieler in den elektronischen Spielbericht übernommen und eingesetzt werden, der vorher in der Kaderliste eingetragen ist.

3. Bei Nutzung des elektronischen Spielberichts ist keine zusätzliche Infomation an den Ergebnisdienst erforderlich, wenn das Ergebnis in den Spielbericht eingetragen wurde.

 

Weitere Infomationen zum elektronischen Spielbericht finden Sie im hoc@key club unter dem Menüpunkt "Spielverkehr" >>> "Informationen"

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Sport • Nr. 153 vom 5.8.2017

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 25./26. März 2017 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, sind diese einheitlich zum 1. August 2017 in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Gemischte Mannschaften oberhalb der untersten Liga (§ 4 Abs. 4 Buchst. d)
Auf Antrag des Westdeutschen Hockey-Verbandes hat der SOA eine Änderung des § 4 Abs. 4 Buchst. d) vorgenommen und den Landeshockeyverbänden die Kompetenz eingeräumt, künftig gemischte Mannschaften bis einschließlich zur Oberliga zuzulassen. Hierfür bedarf es entsprechender Regelungen in der Zusatzspielordnung des jeweiligen Landeshockeyverbandes; in ihnen kann festgelegt werden, bis zu welcher Spielklasse und unter welchen Voraussetzungen eine solche gemischte Mannschaft möglich ist. Dort kann auch eine maximale Anzahl an Spielern des jeweils anderen Geschlechts festgelegt oder etwa der Einsatz jugendlicher Spielerinnen in Herrenmannschaften ausgeschlossen werden. Für den Jugendbereich können die Landeshockeyverbände weiterhin grundsätzlich unbegrenzt gemischte Mannschaften zulassen; ihnen ist allerdings die Teilnahme an Spielen um die Deutsche Meisterschaft verwehrt.

 

2) Möglichkeit der Sondergenehmigung für Kinder, in einer niedrigeren Altersklasse zu spielen (Inklusion) (§ 4 Abs. 4, Buchst. e1)
Aus verschiedenen Landeshockeyverbänden kam die Anregung, eine Sonderregel zu schaffen, die es ermöglicht, Kindern mit verzögertem Entwicklungsstand auch das Mitspielen in der nächsttieferen Altersklasse zu ermöglichen (mit dem Ziel der Inklusion). Der SOA hat den Landeshockeyverbänden nunmehr in § 4 Abs. 4 Buchst. e1 eine entsprechende Kompetenz eingeräumt; damit können die Verbände in ihrer Zusatzspielordnung jeweils Regelungen schaffen, die die Erteilung solcher Sondergenehmigungen in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht. Ausgeschlossen bleibt eine Teilnahme von Spielern in der nächsttieferen Altersklasse aber dann, wenn die betroffene Mannschaft solche Meisterschaftsspiele bestreitet, die der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft der Jugend dienen. Mit dieser Kompetenzerweiterung wird damit vom Grundsatz abgewichen, nach dem Jugendliche nur für die Jugendaltersklasse, der sie angehören, und für die nächsthöhere Jugendaltersklasse spielberechtigt sind (§ 20 Abs. 2).

 

3) Zulassung von Spielgemeinschaften (§ 4 Abs. 4 Buchst. j)
Die SPO DHB gibt vor, unter welchen Voraussetzungen Landeshockeyverbänden die Zulassung von Spielgemeinschaften gestattet ist. Die bisherigen Beschränkungen haben sich als zum Teil zu weitgehend und praxisfern herauskristallisiert. Es soll nunmehr geregelt werden, dass Spielgemeinschaften auch über die Dauer von zwei Jahren hinaus möglich sind. Zudem sind sie nicht erst dann zulässig, wenn sie dem Bestand eines Vereins sicherstellen.

 

4) Spielzeit in den Bundesligen, Regelung der Länge der Halbzeitpause (§ 17 Abs. 1 und 6, § 37 Abs. 1)
Nachdem der SRA beschlossen hat, dass die Bundesligen künftig mit einer Spielzeit von 4 * 15 Minuten ausgetragen werden sollen, hat der SOA die Regelung über die Spielzeiten in § 17 entsprechend angepasst. Sofern eine – vorerst nicht verbindliche, aber gleichwohl wünschenswerte – 40-Sekunden-Uhr („shot clock“) vorhanden ist, ist diese auch vom Zeitnehmer zu steuern. Außerdem wird nunmehr die Länge der Viertel- und Halbzeitpausen verbindlich und ähnlich wie die Spielzeiten teilweise abweichend von den Regeln, aber im Einklang mit der bisherigen Praxis (bei einer Spielzeit von mehr als 2 * 20 Minuten 10 statt 5 Minuten) festgeschrieben. Weitere Einzelheiten, etwa zum Zeitstopp nach der Verhängung einer Strafecke und nach dem Erzielen eines Tores, sind Teil der Regeln und der Veröffentlichung des SRA zu entnehmen.

 

5) Klarstellungen im Zusammenhang mit der Spielberechtigung für die Feld-Rückrunde in den 1. Bundesligen (§ 21 Abs. 5)
Für die 1. Bundesligen ist der 1. April kein regulärer Wechseltermin. Eine Ausnahme vom Wechselverbot in der laufenden Saison in den 1. Bundesligen besteht allerdings für Spieler, die im Vorjahr noch für die Altersklasse der Jugend spielberechtigt waren. Denn sie konnten zum 1. August (also zum Saisonbeginn) nicht regulär wechseln. Aufgrund der bisherigen Formulierung des § 21 Abs. 5 Satz 2 („spielberechtigt waren“) ist in Zweifel gezogen worden, ob sich auf diese Ausnahme auch Jugendliche berufen können, die im Vorjahr für gar keinen deutschen Verein spielberechtigt waren, sondern aus dem Ausland zu einem deutschen Verein wechseln. Da auch für Jugendliche, die von einem ausländischen Verein zu einem deutschen Verein wechseln wollen, der 1. August kein regulärer Wechseltermin ist, sollen auch sie zum 1. April in einen Erstligaverein wechseln können; daher wird künftig in § 21 Abs. 5 Satz 2 klargestellt, dass alle Jugendlichen, die im Vorjahr einer Altersklasse der Jugendlichen angehört haben (auf die Spielberechtigung kommt es daher nicht mehr an), zum 1. April auch zu einem Verein, dessen Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, wechseln können.
Der SOA hat zudem festgestellt, dass nach dem aktuellen Wortlaut der SPO DHB ein Spieler, für den ein Verein – ohne dass ein Vereinswechsel vorliegt – nach dem 1. August einen Spielerpass beantragt hat, in der 1. Bundesliga zwar im ersten Saisonteil, nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung des § 21 Abs. 5 dagegen nicht im zweiten Saisonteil (ab 1. April) eingesetzt werden darf, wenn er nicht für alle Spiele des ersten Saisonteils spielberechtigt war. Dieser Sonderfall war bei der Formulierung des § 21 Abs. 5 nicht bedacht worden. Künftig wird klargestellt, dass ein solcher Spieler auch in der Rückrunde eingesetzt werden darf.

 

6) Änderungen bei der Stammspielermeldung (§ 22)
Bislang waren Stammspielermeldungen vor dem ersten Meisterschaftsspiel, welches der Verein in dieser Altersklasse austrägt, beim Staffelleiter abzugeben (bzw. nun elektronisch auszufüllen). Um klarere Fristen zu haben, die nicht von dem Anpfiff eines konkreten Spiels abhängen, wird nun geregelt, dass diese Meldung spätestens am Tag vor diesem ersten Meisterschaftsspiel erfolgen muss (§ 22 Abs. 1).
Klarstellend wird zudem geregelt, dass nicht nur dann, wenn eine Mannschaft vor dem ersten Spiel keine Stammspielermeldung abgegeben hat, alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft ab dem ersten Spiel als Stammspieler dieser Mannschaft gelten, sondern dass Entsprechendes gilt, wenn zwar eine Stammspielermeldung rechtzeitig abgegeben worden ist, diese aber unvollständig (zu wenige Spieler) war (§ 22 Abs. 3).
Eine weitere Änderung betrifft die vereinfachte Rückmeldung im Feldhockey nach § 22 Abs. 5 Buchst. b und c. Sie werden bislang erst mit der Bestätigung durch den Staffelleiter wirksam. Dies führte bislang dazu, dass die Wirksamkeit einer Rückmeldung, deren Voraussetzungen etwa erst nach einem Samstagsspieltag gegeben waren, für den folgenden Sonntag davon abhing, ob der Staffelleiter erreichbar war und seine E-Mails rechtzeitig beantwortete. Künftig wird eine solche Rückmeldung unabhängig von einer Antwort durch den Staffelleiter wirksam am Tag nach Eingang der Mitteilung beim Staffelleiter. Damit hängt die Wirksamkeit der vereinfachten Rückmeldung nicht mehr von Faktoren ab, die die Vereine selbst nicht beeinflussen können. Die betroffenen Vereine tragen aber ohne Nachricht durch den Staffelleiter das Risiko, dass sie das Vorliegen der Voraussetzungen einer Rückmeldung fehlerhaft eingeschätzt haben.

 

7) Elektronische Kadermeldung (§ 22 Abs. 8),  elektronischer Spielberichtsbogen (§ 32) und Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 50 Abs. 7)
Nachdem der elektronische Spielberichtsbogen in den Bundesligen erfolgreich getestet worden ist, soll er nun flächendeckend eingeführt werden. Der SOA hat in der SPO DHB die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichts für alle Bundes- und Regionalligen ab dem 1. August 2017, für alle Oberligen ab dem 1. August 2018 und für alle Verbandsligen ab dem 1. August 2019 festgeschrieben. Für den Jugendbereich wird eine verpflichtende Nutzung ab dem 1. April 2019 angestrebt. Den Landeshockeyverbänden bleibt es freigestellt, in ihrem Zuständigkeitsbereich die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens auch schon für einen früheren Zeitpunkt vorzusehen.
Da die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens voraussetzt, dass jeder Verein für seine Mannschaften jeweils die Kader meldet, ist die Verpflichtung der elektronischen Kadermeldung mit Wirkung vom 1. August 2017 auf alle Ligen erstreckt worden (§ 22 Abs. 8). Dies gilt auch für Ligen, in denen der elektronische Spielberichtsbogen vorerst nicht genutzt wird. Denn hierdurch wird den Staffelleitern die Verwaltung der Ligen erheblich vereinfacht, gleichzeitig erhalten die betroffenen Vereine die Möglichkeit, jederzeit Einsicht in die für sie relevanten Daten (Anzahl der Einsätze ihrer Spieler) zu nehmen.

Da der elektronische Spielberichtsbogen keine zweite Unterschrift der Betreuer nach Spielschluss mehr kennt, hat der SOA die frühere Regelung des  § 50 Abs. 7 Satz 2 SPO DHB aufgehoben, nach der die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich solcher Vorfälle, die von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden sind, als gewährt galt und eine Stellungnahme der Betroffenen innerhalb von vier Tagen nach dem Vorfall beim Zuständigen Ausschuss in Textform eingegangen sein musste. Künftig muss der Zuständige Ausschuss vor einer Entscheidung stets die Betroffenen anschreiben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in einer angemessenen Frist gewähren.

 

8) Klarstellungen im Zusammenhang mit Spielsperren (§ 23)
Klarstellend wird geregelt, dass ein Spieler, der aufgrund einer roten Karte eine Spielsperre verbüßt, erst am Tag, nachdem der Spieler das letzte Spiel seiner Sperre abgesessen hat, wieder spielberechtigt ist (§ 23 Abs. 5). Bislang war unklar, ob ein Spieler, der etwa um 12 Uhr das letzte Spiel einer Sperre, die Folge einer roten Karte in einem Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft war, absitzt, um 13 oder 14 Uhr bei einem Spiel der 2. Herren mitwirken kann.
Klargestellt wird auch, dass bei Turnieren nicht nur die Schiedsrichter, sondern auch der Turnierausschuss die Kompetenz hat, unsportliches Verhalten von Spielern und Betreuern im Spielberichtsbogen zu vermerken (§§ 23 Abs. 6, 35 Abs. 9).

 

9) Festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (§ 31 Abs. 1 Buchst. b)
Inzwischen ist eine festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (Feld) Standard. Dieser Standard beruht bislang auf einer Selbstverpflichtung der Bundesligavereine, soll jetzt aber auch in der SPO DHB festgeschrieben werden. Von Sanktionen im Fall eines Verstoßes wird vorerst noch abgesehen.

 

10) Einheitlicher Spielball (§ 31 Abs. 3)
In der vergangenen Saison gab es Beschwerden einzelner Vereine, dass der Heimverein etwa für die Ausführung von Strafecken andersartige Bälle auf das Spiel geworfen hat. Um dieser Unsitte entgegenzuwirken, wird – einem Antrag der Bundesligavereinsversammlung vom 27.11.2016 entsprechend – festgelegt, dass in einem Meisterschaftsspiel stets einheitliche Bälle verwendet werden müssen. Zudem erhält die Bundesligavereinsversammlung die Kompetenz, für die Bundesligen nähere Anforderungen an die Bälle insgesamt festzulegen. So könnte sie etwa einen einheitlichen Spielball für alle Bundesligen vorgeben.

 

11) Zwingender 6-Punkte-Abzug bei schuldhaften Nichtantreten in der Bundesliga (§§ 39 Abs. 6, 42 Abs. 4)
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, erfolgt gemäß § 25 Abs. 1 u.a. ein automatischer Abzug von 3 Punkten. Für die Bundesligen war bislang im Fall eines schuldhaften Nichtantretens ein weiterer zwingender Punktabzug von 6 Punkten vorgesehen, der vom Zuständigen Ausschuss nach eigenem Ermessen entweder für die laufende oder für die folgende Saison vorgenommen werden konnte. Damit sollte sichergestellt werden, dass kein Bundesligist etwas aus Kostengründen ein für ihn unbedeutendes Meisterschaftsspiel ausfallen lässt. Fälle der vergangenen Saison haben gezeigt, dass ein solch zusätzlicher Punktabzug aber auch im Fall eines fahrlässigen Nichtantretens (verspätete Abfahrt, Nichteinplanung angekündigter Verkehrsbehinderungen) zwingend erfolgen müsste. Dies wird als unverhältnismäßig angesehen. Ein zusätzlicher Punktabzug kann künftig nur im Fall eines vorsätzlichen Nichtantretens erfolgen.

 

12) Turnierbestimmungen für Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren (§§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3)
Endspiele bzw. Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren sind das herausragende Event des Clubhockeys in Deutschland. Angesichts des Zuschauerinteresses, der erhöhten Medienverpflichtungen einschließlich möglicher Anforderungen durch das Fernsehen erscheint es notwendig, besondere Bestimmungen für Endrunden besondere Regeln zu beschließen. §§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3 sehen nun die Möglichkeit des Erlasses solcher Turnierbestimmungen explizit vor. Die Turnierbestimmungen als solche sind noch nicht endgültig verabschiedet, sondern sollen vor Veröffentlichung auch noch mit anderen Gremien (BLVV etc.) abgestimmt werden. Sie werden daher erst im Laufe der Saison, aber rechtzeitig vor der Anfang Februar anstehenden Deutschen Hallenmeisterschaft der Damen und Herren veröffentlicht werden.

 

Die aktuelle Fassung der Spielordnung wird in wenigen Tagen auf hockey.de abrufbar sein.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 152 vom 3.8.2017

Härtefallausschuss (HA) des DHB

Im Spieljahr 2017/2018 ist der Härtefallausschuss des DHB gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB wie folgt besetzt:

  • Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz),
  • Anette Breucker, Stuttgart,
  • Harald P. Steckelbruck, Mönchengladbach.

Vertreter:

  • Christian Deckenbrock, Köln (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz),
  • Gaby Schmitz, Köln (bei Verhinderung von Anette Breucker),
  • Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck).

 

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Jugend)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 151 vom 3.8.2017

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2017/2018

Im Spieljahr 2017/2018 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:

  • Heino Knuf, Mönchengladbach (Sportdirektor und Mitglied des DHB Vorstands)
  • Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
  • Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld u. BL Damen Halle sowie Vors. des ZA)
  • Dr. Christian Deckenbrock, Köln (Vors. des SOA)
  • Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA und Mitglied des ZA). 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

  • Frank Selzer, Bremen (Vorsitz);
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach;
  • Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
  • Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).


Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 150 vom 23.5.2017

Endrunde Deutsche Feldhockey Meisterschaft der Damen und Herren 2017

Termin: 27./28. Mai 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: Mannheimer HC 1907 e.V.

Austragungsort: Am Neckarkanal 4-8, 68259 Mannheim

Turnierausschüsse:
Turnierleitung:
Damen: Sonja-Anabell Schwede
Herren: Dr. Christian Deckenbrock
Turnieroffizielle:
Petra Müller, Patrick Ipsen, Frank Lubrich
Andreas Wille (SRA)

Spielplan:
Samstag, 27. Mai:
10.30 Uhr Damen-Halbfinale 1: UHC Hamburg - Rot-Weiss Köln
12.45 Uhr Damen-Halbfinale 2: Mannheimer HC - Club an der Alster
15.00 Uhr Herren-Halbfinale 1: Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
17.30 Uhr Herren-Halbfinale 2: Rot-Weiss Köln - Harvestehuder THC

Sonntag, 28. Mai:
11.30 Uhr Finale Damen
14.00 Uhr Finale Herren

Bei allen Spielen wird es erstmalig den „Videobeweis“ geben, der es den Mannschaften erlaubt, bestimmte Entscheidungen durch einen Video-Schiedsrichter überprüfen zu lassen. Die Bestimmungen hierzu sind den internationalen Regularien entsprechend gemeinsam von SOA und SPA festgelegt worden und stehen bei hockey.de unter Service > Ordnungen zum Download bereit.

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Staffelleiter 1. Bundesliga
 


DHB - Sport • Nr. 149 vom 10.4.2017

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2017/2018

1. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Termin EHL (Herren): 06.-08.10.2018

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(07./08.04.2018); (14./15.04.2018); (21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10.Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.

Termine EHL (Herren): KO16 30.03 - 02.04.2018
Final 25.05 - 27.05.2018
____________________________________________________________________________

 

2. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018); (16./17.06.2018); (23./24.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10. Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.
 

i.A. Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 148 vom 19.3.2017

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Im Saisonteil 2017 der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

Ab Beginn des Saisonteils 2017 der laufenden Feldhockeysaison 2016/2017 wird der elektronische Spielberichtsbogen auch in der 2.Bundesliga Herren sowie in der 1. und 2. Bundesliga Damen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt auch hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen für die Kader- und Stammspieler-Meldung sowie für den Spielbericht aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:

  • Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
  • Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:

  • ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
  • unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
  • sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
  • nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

Die bisherige telefonische Ergebnismeldung in allen Bundesligen entfällt. Dazu ist es aber zwingend erforderlich, dass das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wird. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis notfalls an mich (0421-20 53 252) gemeldet werden muss.

Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

Zur Vorbereitung auf den Saisonteil 2017 Feld müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften (auch Änderungen gegenüber dem Saisonteil 2016 Feld) an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (2.BLD). Harald P. Steckelbruck (1.BLD und 1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind neben mir auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 147 vom 30.1.2017

Endrunde 56. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2017 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 04./05.Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: HTC Uhlenhorst Mülheim

Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260

Turnierausschüsse:
Damen:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter), Michael Kriegel (Hamburg), Patrick Ipsen (Hamburg, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Michelle Meister (Köpenicker HU), Sophie Bockelmann (Braunschweiger MTV), Gregor Küpper (Reinshagener TB)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Johannes Berneth (TB Erlangen), ), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Jens Brieschke (Steglitzer TK Berlin)

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 130 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (DCadA, HTHC, UHC) 375 km, Düsseldorf (DHC) 36 km, Köln (RWK) 64 km, Mannheim (MHC) 296 km

Spielplan

Samstag, 04. Februar 2017
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr UHC Hamburg - Düsseldorfer HC
Halbfinale 2 14:00 Uhr Mannheimer HC - Harvestehuder THC
Herren:
Halbfinale 1 16:00 Uhr Harvestehuder THC - Rot-Weiß Köln
Halbfinale 2 18:00 Uhr Club an der Alster - Mannheimer HC

Sonntag, 05. Februar 2017
Endspiel Damen
11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 03.02.2017 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.
 

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


 
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