Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Spielbetrieb • Nr. 88 vom 17.11.2017

Elektronischem Spielberichtsbogen übernimmt die Ergebnismeldung

17. November 2017

 

Der elektronische Spielberichtsbogen (ESB) übermittelt das Ergebnis automatisch. Somit ist es nicht mehr notwendig das Ergebnis beim Ergebnisdienst zu melden. Da wir aber den ersten Durchlauf mit der ESB machen, bitte ich euch zu kontrollieren, dass die Ergebnisse auch im Internet zu sehen sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte meldet bitte das Ergebnis an den Ergebnisdienst.

 

Viele Grüße

Sara Annemaier

Sportwartin

 


RPS - Spielbetrieb • Nr. 87 vom 1.11.2017

Hallenhockeysaison 2017/2018

1. November 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachdem die Verlegungssperre begonnen hat, wurden die Spielpläne der Oberligen und der 1. Verbandsliga Herren dem Schiedsrichterausschuss übergeben. Mit der Zustellung des Schiedsrichterausschuss sind sie in Kraft getreten. Für den weiten Spielbetrieb und die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.
Bitte überprüfen Sie noch einmal ob alle Halle eingetragen/richtig eingetragen sind. Änderungen bitte an mich melden.

Zur Hallenrunde startet in den Oberligen und in der 1. Verbandsliga Herren der elektronische Spielberichtsbogen.

 

Die Staffelleiterin/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen
Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim,
rainerstg@t-online.de
1. Verbandsliga Damen Ingrid Leidenheimer, Scheffelstr. 13, 672227 Frankenthal,
Ingrid.Leidenheimer@leidenheimer.info
2. Verbandsliga Damen Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
Oberliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
1. Verbandsliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
2. Verbandsliga Herren Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
3. Verbandsliga Herren Laura Scherer, Oberdorfstr. 95, 56072 Koblenz,
Laura.Scherer@rps-hockey.de
4. Verbandsliga Herren arkus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach
M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de
5. Verbandsliga Herren arkus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach
M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de

 

 

Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staffelleiters vorgenommen:
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen
Artur Kuntz
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB
Jochen Göltz (Ergebnisdienst)
Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB
Andreas Bulla (Schiedsrichterwart)
Schiedsrichter- und Fahrtkostenabrechnung
Anke Hugo (Kassenwartin)

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten ins Internet eingetragen werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten.
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB). Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften ist nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern ein Verein in der 5. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit gemischter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 5.Verbandsliga Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und eine Mannschaft in der 5. Verbandsliga Herren, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stamm-spielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw. Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 13.11.17 ins Internet einzutragen. Hierfür sollten die Vereine für jede Mannschaft einen Berechtigten an den Staffelleiter melden, der die Kadermeldung ins Internet eintragen kann. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@keyClubNr“ zur Autorisierung gemeldet werden.

 

Elektronischer Spielberichtsbogen

In den Oberligen der Damen und Herren sowie der 1. Verbandsliga Herren wird der elektronische Spielberichtsbogen (ESB)eingeführt. Dafür muss die Heimmannschaften einen Internetzugang und beide Mannschaften einen Teamberechtigten vor Ort haben um die Eintagungen in den Spielberichtsbogen machen zu können. Die Teamberechtigten werden, wie jetzt auch schon für die Kadermeldung, vor Saisonbeginn mit ihrer Hoc@keyClubNr an den Staffelleiter gemeldet.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Pseudostammspielermeldungen

§ 21(6) SpO-DHB. Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Pflichten des Heimvereins

Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Internet-Eintrags wird verwiesen.

 

Winterliche Wetterverhältnisse

Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei wetterbedingten Spielausfällen gilt:
Der Heimverein wird der Staffelleiterin/dem Staffelleiter binnen einer Frist von einer Woche nach Spielausfall im Benehmen mit dem Gegner einen neuen Termin für die Austragung des Spieles während der restlichen Saisondauer benennen. Sofern das Spiel für die Teilnahme an Relegationsspielen entscheidend ist, kann die Staffelleiterin/der Staffelleiter eine kürzere Frist setzen. Als Nachholtermine sind grundsätzlich auch Wochentage zumutbar. Erklärt der Heimverein, dass ihm eine Halle nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Spiel in der Halle des Gegners ausgetragen werden. Kann dieser eine Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, muss das Spiel an einem von der Staffelleiter/vom Staffelleiter, hilfsweise vom Sportwart, zu bestimmenden Ort ausgetragen werden. Wetterbedingte Spielverlegungen sind kostenfrei.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch einen Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf ist der Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Andreas Bulla und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegennimmt.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Es ist die Wartezeit einzuhalten (§ 34 SpO-DHB), sofern keine klarstellende Absage vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Meldung der Spielergebnisse

Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang, möglichst sofort, an den Ergebnisdienst (Jochen Göltz, Telefon 01590 -2552570 telefonisch oder per SMS) zu melden (§ 31 (9) SpO-DHB). Der Ergebnisdienst ist bemüht, das Ergebnis schnellstmöglich ins Internet (rps-hockey.de) einzustellen. Verstöße gegen § 31 Abs. 8 SpO-DHB werden geahndet. Es hat sich bewährt, dass die Eintragung im Internet durch die Betroffenen auf Übermittlungsfehler überprüft wird.

 

Für die Hallensaison 2017/18 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 86 vom 18.10.2017

Auffüllen der 1. Verbandsliga Damen

18. Oktober 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nach dem 1. August wurde die zweite Mannschaft der TG Worms in der 1. Verbandsliga Damen zurück gezogen und für die 2. Verbandsliga Damen wurden drei neue Mannschaften nach gemeldet. Dadurch entsteht eine 1 VLD mit fünf Mannschaften und eine 2. VLD mit 8 Mannschaften. Um dieses Ungleichgewicht etwas auszugleichen hat sich das Präsidium entschieden die 1. VLD auf sechs Mannschaften aufzufüllen. Dadurch erhält die 2. Mannschaft von Bad Dürkheim, zweitplatzierte der 2. VLD in der letzten Saison, die Möglichkeit in die 1. VLD nachzurücken.

Bad Dürkheim nimmt diese Möglichkeit an, so dass folgende Ligaeinteilung zustande kommt:

 

1. Verbandsliga Damen:

RW Koblenz (Absteiger), TV Alzey 2, TSG Neustadt, TG Frankenthal 3, HTC Neun­kirchen 2 (Aufsteiger), Dürkheimer HC II (Aufsteiger)

 

2. Verbandsliga Damen:

TSV Schott Mainz 3 (Absteiger), HC Speyer 2, SV Gau-Algesheim, SC Idar-Oberstein (Neuanmeldung), Kreuznacher HC 2 (Neuanmeldung), RW Koblenz 2 (Neuanmeldung), TFC Ludwigshafen 2 (Neuanmeldung)

 

 

Bei der neuen Spielplangestaltung werde ich versuchen möglichst viele spielfreien Tag so wie bis jetzt geplant bei zu behalten. Leider wird das nicht zu 100% möglich sein. In der 2. VLD wird für jede Mannschaft ein weitere Spieltag hinzukommen und an zwei Spieltagen müssen drei Spiele absolviert werden.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 85 vom 7.9.2017

Saisonplanung Halle 2017/18

07. September 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

in der kommenden Hallensaison wird es eine Neuerung geben, in den Oberligen der Damen und Herren sowie der 1. Verbandsliga Herren, in allen Ligen mit Einzelspielen, wird der elektronische Spielberichtsbogen eingeführt. Dafür muss die Heimmannschaften einen Internetzugang und beide Mannschaften einen Teamberechtigten vor Ort haben um die Eintagungen in den Spielberichtsbogen machen zu können. Die Teamberechtigten werden, wie jetzt auch schon für die Kadermeldung, vor Saisonbeginn mit ihrer Hoc@keyClubNr an den Staffelleiter gemeldet.

Die vorläufigen Spielpläne für die Hallensaison 2017/18 für die Oberligen und die 1. Verbandsliga Herren sind im Internet eingestellt. Die unteren Verbandsligen sind weitestgehend abgeschlossen, wobei es bei den Herren evtl. noch zu einer Zusammenlegung der 4. und 5. VLH kommt. Die Verlegungssperre beginnt am 29. Oktober 2017.

Da es schwer sein wird, für alle vorgegebenen Spieltermine auch entsprechende Hallenzeiten zu bekommen, ist es den Heimvereinen erlaubt bis zum 17.09.2017 an einem Wochenende den Wochentag ohne Rücksprache mit den Gegnern zu tauschen, voraus gesetzt, dass der Gegner dort noch kein weiteres Spiel terminiert hat. Ausgenommen hiervon sind die letzten Spieltage der Liga, da die Spiele hier alle zeitgleich gespielt werden sollten. Des Weiteren müssen folgende geschützte Termine beachtet werden:

 

29.10.17 Verlegungssperre
18.11.17 Saisonbeginn
26.11.17 Hinrunde mJA
03.12.17 Hinrunde wJA
21.01.18 Rückrunde mJA
28.01.18 Rückrunde wJA
10./11.02.18 Süddeutsche Meisterschaft weiblich
17./18.02.18 Süddeutsche Meisterschaft männlich
04.03.18 Saisonende

 

Außerdem ist selbstverständlich die ZSpO-RPS § 3 Abs. 4 zu berücksichtigen. Sollte eine Anspiel­zeit außerhalb des vorgegebenen Zeitfensters liegen, ist dies mit dem Gegner abzustimmen und mir mitzuteilen.

Für die Spieltage in der 1. und 2. Verbandsliga Damen so wie der 2. bis 5. Verbandsliga Herren bitte auch die Termine für die Heimspieltage melden. Auch hier ist auf die die ZSpO-RPS § 3 Abs. 4 zu achten. Die Spieltage sollten Samstag nachmittags oder Sonntag statt finden.

Bitte meldet, wenn erforderlich, auch immer die Austragungshalle, so dass diese mit in den Spielplan im Internet aufgenommen werden kann.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 84 vom 13.8.2017

Saisonrundschreiben Feldhockeysaison 2017/2018

13. August 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

nachdem die Verlegungssperre aktiv ist, wurden die Spielpläne dem Schiedsrichterausschuss zur Einsatzplanung der Schiedsrichter weitergeleitet. Für den weiteren Spielbetrieb sowie die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.

 

Die Staffelleiterin/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim,
rainerstg@t-online.de
Verbandsliga Damen Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
Oberliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern,
artur.kuntz@gmx.de
1. Verbandsliga Herren Ingrid Leidenheimer, Scheffelstr. 13, 672227 Frankenthal,
Ingrid.Leidenheimer@leidenheimer.info
2. Verbandsliga Herren Markus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach,
M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten gemeldet werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten.
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB). Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften ist nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern ein Verein in der 2. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit gemischter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 2.Verbandsliga Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und eine Mannschaft in der 2. Verbandsliga Herren, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw. Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 20.08.17 online einzupflegen. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@key Club-Nummer“ zur Autorisierung gemeldet werden.

 

Pseudostammspielermeldungen gem. §22 (7) SpO-DHB

Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden, sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zumelden bzw. zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch den Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf, ist der betr. Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Andreas Bulla und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegen genommen hat.
Ausgefallene/abgesagte Spiele werden in der Regel neu angesetzt. Dafür müssen sich die Vereine innerhalb einer Woche auf einen neuen Termin einigen und diesen dem zuständigen Staffelleiter mitteilen.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Die Wartezeit gem. § 34 SpO-DHB ist einzuhalten, sofern keine klarstellende Absage der eingeteilten Schiedsrichter, bzw. von dem Staffelleiter vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens zehn Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Schiedsrichter allgemein

Die Schiedsrichterkosten werden ausschließlich vom Heimverein getragen. Am Ende der Saison wird dann ein Kostenausgleich vom Staffelleiter gemacht.
Bei Ausfällen von eingeteilten Schiedsrichtern hat grundsätzlich der Verein, in dessen Verantwortung der Schiedsrichter eingeteilt wurde, für qualifizierten Ersatz zu sorgen (ggf. bei anderen Vereinen).

 

Meldung der Spielergebnisse

Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang möglichst sofort an den Ergebnisdienst zu melden (§ 31 (9) SpO-DHB). Der Ergebnisdienst ist bemüht, das Ergebnis schnellstmöglich ins Internet (rps-hockey.de) einzustellen. Verstöße gegen § 31 Abs. 8 SpO-DHB werden geahndet. Es hat sich bewährt, dass die Eintragung im Internet durch die Betroffenen auf Übermittlungsfehler überprüft wird.
Ergebnisdienst:
Jochen Göltz
Tel. 01590 – 255 2570 für die Ergebnismeldung telefonisch oder per sms
RPS-Ergebnis@t-online.de

 

Für die Feldsaison 2017/18 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 83 vom 25.7.2017

Saisonplanung Feld 2017/2018

25. Juli .2017

 

die Planung der Feldsaison 2017/18 läuft. Die vorläufigen Spielpläne für die kommende Feldsaison können im Internet eingesehen werden.

 

Die Fixpunkte der Saison sind:

Datum  
11.08.17 Verlegungssperre
26.08.17 Rundenbeginn
31.10.17 Ende der Vorrunde
27.05.18 Saisonende OLD
24.06.18 Saisonende
16./17.6.18 Aufstiegsspiel RLD
23./24.6.18 Aufstiegsspiel RLD

 

Die Verlegungssperre liegt dieses Jahr auf Grund der Kürze der Zeit und der Ferien sehr nah am Saisonbeginn. Der Spielplan muss danach an den SRA zur Schiedsrichtereinteilung. Daher bitte ich alle sich an den Beginn die Verlegungssperre zu halten und mir bis zum 11.8. die Anspielzeiten und ggf. Verlegungen nach § 3 Abs.3, 5 ZspO-RPS zu melden.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier
Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 82 vom 1.7.2017

Ligeneinteilung Feld 2017/2018

01. Juli 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die Feldsaison 2016/17 ist sogut wie abgeschlossen. Die Einteilung für die Verbands- spielklassen in der kommenden Feldsaison 2017/18 lässt sich trotzdem bereits erstellen. In der kommenden Saison gelten folgenden Zugehörigkeiten:

 

Oberliga Damen:

Dürkheimer HC, Kreuznacher HC, HTC Neunkirchen, TFC Ludwigshafen, TV Alzey, HC Speyer (Aufsteiger)

 

Verbandsliga Damen:

TG Frankenthal 2 (Absteiger), TSV Schott Mainz 2 ,TSG Kaiserslautern, TG Worms, RW Koblenz, TSG Neustadt

 

Oberliga Herren:

TG Worms (Absteiger), HTC Neunkirchen, Dürkheimer HC 2, TSG Kaiserslautern, TSV Schott Mainz 2, HC Speyer 1, TG Frankenthal 2, SC Idar-Oberstein (Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Herren:

Kreuznacher HC 2 (Absteiger), RW Koblenz, HC Speyer 2, TFC Ludwigshafen 2, TuS Mayen, TG Worms 2 (Aufsteiger)

 

2. Verbandsliga Herren:

TV Alzey 2 (Absteiger), SG Grünstadt/1.FCK, TSG Heidesheim, VfL Bad Kreuznach , TSG Neustadt 2

 

Sollten bis zum 01. August 2017 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) keine Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen an mich erfolgen, werden auf der Grundlage dieser Veröffentlichung die vorläufigen Spielpläne erstellt.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 81 vom 17.3.2017

Rückrunde Feldsaison 2016/2017

17. März 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die Hallensaison 2015/2016 ist fast abgeschlossen und damit beginnt die Planung der Rückrunde der Feldsaison.
In Rücksprache mit dem SRA wird dir Verlegungssperre auf den 31. März 2017 gelegt. Dann gehen die Spielpläne an den SRA zur Schiedsrichtereinteilung und Spielverlegungen laufen dann wieder über die Staffelleiter und sind gebührenpflichtig.

 

Die deutsche Meisterschaft findet dieses Jahr wieder in Mannheim statt. Leider wurde der Termin hierfür, 27./28. Mai, erst dieses Jahr festgelegt, so dass bei uns dieses Wochenende nicht geblockt wurde. Sollten Vereine/Mannschaften nach Mannheim fahren wollen, bitte ich um eine Spielverlegung, in Absprache mit dem Gegner, innerhalb des „Verlegungsfensters“. Bei der Oberliga Damen ist dies leider nicht möglich, da es der letzte Spieltag ist.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


RPS - Spielbetrieb • Nr. 80 vom 17.3.2017

Ligeneinteilung Hallenhockeysaison 2017/2018

17. März 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nach Abschluss der Hallensaison 2016/17 ergibt sich für die Verbandsspielklassen in der Hallenhockeysaison 2017/18 folgenden Zugehörigkeiten:

 

Oberliga Damen:

TG Frankenthal (Absteiger), HC Speyer, TFC Ludwigshafen, TSV Schott Mainz II, TG Worms I, TSG Kaiserslautern (Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Damen:

RW Koblenz (Absteiger), TV Alzey II, TSG Neustadt, TG Frankenthal III, TG
Worms II, HTC Neunkirchen II (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

2. Verbandsliga Damen:

TSV Schott Mainz III (Absteiger), Dürkheimer HC II, HC Speyer II, SV Gau-Algesheim, Saar 05 Saarbrücken
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

Oberliga Herren:

HTC Neunkirchen, TSG Kaiserslautern I, TG Frankenthal II, HC Speyer I, TSG Neustadt (Aufsteiger), TG Worms I (Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Herren:

Dürkheimer HC III (Absteiger), Kreuznacher HC II, TSV Schott Mainz, TFC Ludwigshafen II, SC Idar-Oberstein (Aufsteiger), VfR Grünstadt (Nachrücker)

 

2. Verbandsliga Herren:

TV Alzey II (Absteiger), HC Speyer II, RW Koblenz, Kreuznacher HC III, TSG Kaiserslautern II (Aufsteiger), Dürkheimer HC IV (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

3. Verbandsliga Herren:

TuS Mayen I (Absteiger), Kreuznacher HC IV, TG Frankenthal III, TSG Heidesheim, TG Worms II (Aufsteiger), TSV Schott Mainz III (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

4. Verbandsliga Herren:

PST Trier (Absteiger), HTC Neunkirchen II, SG Westerwald, SV Gau-Algesheim (Aufsteiger), TG Worms III (Aufsteiger), TuS Mayen II (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

5. Verbandsliga Herren:

TFC Ludwigshafen (Absteiger), TSG Neustadt II, TV Saarlouis, 1. FC Kaiserslautern, VfL Bad Kreuznach
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

Sollten bis zum 01. August 2017 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) keine Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen an mich erfolgen, werden auf der Grundlage dieser Veröffentlichung die vorläufigen Spielpläne erstellt.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


RPS - Schiedsrichter • Nr. 32 vom 12.12.2017

Jugendschiedsrichterlehrgang am 06./07.01.2017

Die Chance für interessierte Jugendliche beim Lehrgang in Bad Kreuznach

 

Das neue Jahr beginnt der SRA RPS mit einem Jugendschiedsrichterlehrgang in Bad Kreuznach. Der Lehrgang findet am 06./07.01.2018 statt und bietet interessierten Jugendlichen die Chance für sowohl einen Neu- oder Wiedereinstieg in das Schiedsrichtwesen als auch eine Vertiefung der eigenen Pfeif-Fähigkeiten.

 

Geplant ist ein mehrstündiger Lehrgang an beiden Tagen, jeweils beginnend mit einem theoretischen Part, in dem gemeinsam in der Gruppe die Grundlagen und "Fahrtrichtungen" besprochen und definiert werden.

 

Anschließend folgt die Praxis: Erfahrene Beobachter begleiten die Teilnehmer durch ihre Spiele und führend stets eine Nachbesprechung durch.

 

Wer interessiert ist, kann sich über das Online-Formular anmelden.

 

Bei Fragen steht gerne auch Nils Vossebein (n.vossebein@rps-hockey.de) zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer.


RPS - Schiedsrichter • Nr. 31 vom 17.11.2017

Elektronischer Spielberichtsbogen im Spielbetrieb des HV RPS

 

Liebe Hockeyfreunde,
In der 1.VLH und der OLD wird zu dieser Hallensaison der Elektronische Spielberichtsbogen, ESB, eingeführt.

 

1) Damit ändert sich auch die Aufgaben der Schiedsrichter: Vereinsschiedsrichter müssen nun über eine Hockeyclub-Nummer verfügen. Diese müssen sie zusammen mit ihrem Namen unter Bemerkungen bei ihrem Spiel eintragen. Sie werden dann bis zum folgenden Mittwoch freigeschaltet und müssen dann das Spiel bis zum darauffolgenden Montag bestätigen. Dafür müssen sie sich im Hockeyclub einloggen - auf Spielverkehr gehen, dort Spielbericht auswählen und rechts die gepfiffene Liga sowie danach ihr Spiel und dann ebenfalls rechts den Eintrag "Schiedsrichter Eintrag" bestätigen. Sobald ihr Name unter dem Spielbericht erscheint, ist die Bestätigung abgeschlossen.

 

2) Auch für die Vereine ändert sich etwas. Wir haben die wichtigsten Informationen und (Schritt für Schritt-) Anleitungen nochmal auf der Schiedsrichterseite von rps (der Link ganz unten auf der Seite) aufgeführt. Bei Fragen kann gerne das dort vorhandene Formular genutzt werden.

 

Link: https://sites.google.com/view/elektronischerspielbericht/startseite

 

Bei Rückfragen steht gerne Sara Annemaier als Ansprechpartner zur Verfügung, alternativ auch Nils Vossebein.

 

SRA RPS


RPS - Schiedsrichter • Nr. 30 vom 24.4.2017

Verbandslehrgänge zum Erwerb/Verlängerung einer SR-Lizenz

 

Liebe Hockeyfreunde,


für die Regelschulungen 2017 wurden jetzt die Orte, Anfangszeiten und Anmeldefristen verbindlich festgelegt:

 

  • • 16.06.2017, 19:00 Uhr

ausrichtender Verein: TV Alzey
Sparkassen Forum
Bleichstraße 6, 55232 Alzey
Referenten: Krüger, Schwalb
Anmeldefrist: 02.06.2017

 

  • • 20.06.2017, 19:00 Uhr

ausrichtender Verein: VfL Bad Kreuznach
Gutsschänke Bonnheimer Hof
Binger Weg / Alte Straße, 55546 Hackenheim
Referenten: Sehrt, Vossebein
Anmeldefrist: 06.06.2017

 

  • • 22.06.2017, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des HC BW Speyer
Weiherhof 1, 67346 Speyer
Referenten: Bulla, Sehrt
Anmeldefrist: 08.06.2017

 

  • • 23.06.2017, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des HTC Neunkirchen
Clubhaus am Hockeyplatz
Kirkeler Straße 100, 66538 Neunkirchen
Referenten: Vossebein, Sehrt
Anmeldefrist: 09.06.2017


Die an diesen Terminen erworbenen Lizenzen sind vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018 gültig.
Die beiliegenden Anmeldeformulare sind zwingend auszufüllen und vor dem Lehrgang an den SRA zu senden. Die Anmeldefristen sind einzuhalten. Für einen gemeldeten Teilnehmer kann ein Ersatz bestimmt werden. Nicht-angemeldete Teilnehmer können nicht am Lehrgang teilnehmen. Im Übri-gen wird auf § 5 SRO RPS verwiesen.
Obleute, die die Qualifikation zur Verlängerung der letztjährigen Vereinslizenzen erlangt haben, sprechen die Lizenzverlängerung vorab mit dem SRA ab. Andernfalls sind die auf diesem Weg erworbenen Lizenzen nicht gültig.
Als Fragen- und Regelpool wird das vom DHB bereitgestellte Portal „Schiedsrichter on Web (SoW)“.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Bulla


RPS - Schiedsrichter • Nr. 29 vom 1.2.2017

Neue Mitteilung des SRA RPS

 

Personalien:

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass unsere beiden Kollegen David Krezdorn (TVA) sowie Volker Metz (KHC) hochgestuft werden konnten und nun über eine RLH-Lizenz verfügen.

Weiterhin freuen wir uns über die personelle Verstärkung im Nachwuchsbereich: Simon Jacob (TSV), Heiko Karle (TSV), Jonas Pacyna (DHC), Patrick Seebacher (TSG NW) sowie Elenie Tatou (TFC) werden im Jugendbereich des SRA RPS intensiv gefördert und ausgebildet. Den neuen Kollegen ein herzliches Willkommen.

 

Teilnahmen DM-Jugend

Wir beglückwünschen unsere Schiedsrichterkollegen Nils Vossebein (Mädchen A), Sophia Reh (weibliche Jugend B) sowie Jana Pacyna (weibliche Jugend A) zu ihrer Teilnahme an den anstehenden Endrunden im Jugendbereich.

 

Pfeifeinsätze bei den Herren-Viertelfinals

Im Rahmen der diesjährigen Herren-Viertelfinals leiteten unsere Kollegen Andreas Sehrt (TSG NW) und Daniel Neideck (TSG NW) jeweils eine Partie. Auch hierfür unsere Glückwünsche.

 

Internationaler Einsatz

Dies ist für unseren Kollegen Frank Lubrich (TFC) ja bekanntlich nichts Neues mehr - nun aber wurde "Lupo" auch als Judge für ein anstehendes internationales Turnier angesetzt. Hierfür ebenfalls alles Gute.


SHV - Mitteilungen • Nr. 72 vom 3.8.2017

Schiedsrichter-Besetzungs- Probleme Saison 17/18

Liebe Hockeyfreunde, aufgrund der anstehenden neuen Feld – und Hallensaison 2017/2018 möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass es in Teilen des SHV zu Schiedsrichterproblemen kommen wird.

Bereits in der vergangenen Hallensaison konnten 5 Spiele der RL nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt werden, in der vergangenen Feldsaison 2016/2017 konnten 6 Spiele nicht besetzt werden.

Es ist zu befürchten, dass die Anzahl der Spiele ohne neutrale Schiedsrichteransetzung steigen wird, da aufgrund der Abstiegssituation aus den Bundesligen mehr Vereine in den Regionalligen spielen und dadurch mehr Spiele zu übernehmen sind. Gleichzeitig verringert sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schiedsrichter und zwar im kompletten Bereich des SHV.

Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend bitten, Ihre Anstrengungen zur Gewinnung von Schiedsrichtern zu verstärken und gegen schlechtes Benehmen gegenüber Schiedsrichter vorzugehen.

Der ZA des SHV musste in den vergangenen drei Monaten in sechs Verfahren aufgrund schlechten Benehmens gegenüber Schiedsrichtern (von Spielern, Trainern, aber auch Zuschauern) tätig werden. Eine solche Anzahl an Verfahren fällt normalerweise innerhalb von zwei ganzen Kalenderjahren an…..

Wir möchten, auch um zukünftig weiteren Anfragen vorzubeugen, darauf hinweisen, dass der SHV alle Möglichkeiten prüft, neutrale Schiedsrichter zu den Spielen der Regionalligen abzustellen.

Ist dies nicht möglich, muss die Spielordnung des DHB § 34 Abs. 2 und 3 angewandt werden. Das bedeutet, dass die Vereine sich vor Ort auf zwei Personen einigen müssen, die das Spiel leiten. Eine Schiedsrichterlizenz wird in diesem Ausnahmefall nicht benötigt. Sollten sich die Mannschaften nicht auf zwei Personen einigen können, muss das Spiel von jeweils einem Spieler beider Mannschaften geleitet werden. Beide Mannschaften treten in diesem Fall mit einem Feldspieler weniger an.

Der SHV Vorstand Schiedsrichter (Daniel Gruss) wird die entsprechenden betroffenen Vereine und den zuständigen Staffelleiter rechtzeitig über den Sachverhalt informieren, soweit einzelne Spiele nicht besetzt werden können.

Diese Lösung wird als allerletzter Möglichkeit angewandt. Sie können sich darauf verlassen, dass der SHV (Vorstand SR, Staffeleiter und Vorstand Sport), zusammen mit den Schiedsrichterobleuten der Landesverbände, entsprechende Lösungsmöglichkeiten prüft. Jedoch können Sie nicht erwarten, dass in solchen Fällen z.B. Schiedsrichtern aus RPS nach München fahren, um das Spiel neutral mit SR besetzen zu können. Dafür ist die neue überregionale Schiedsrichteransetzung nicht gedacht.

Bitte beachten Sie, dass bei Anwendung des § 34 Abs. 2 und 3 der DHB SPO, keine Spesen, Spielaufwandentschädigungen und auch kein Fahrgeld über den SHV abgerechnet werden können. Im Spielberichtsbogen sind in diesem Fall keine Eintragungen bei den SR Kosten einzutragen. Sollten Vereine – aus Nichtwissen – trotzdem Zahlungen an die SR Leisten, gehen diese Zahlungen nicht zu Lasten des SHV und sind vom entsprechenden Verein vollständig zu übernehmen. Natürlich steht es den Vereinen frei, die gefundenen Schiedsrichtern aus eigenen Mittel zu vergüten.


Mit sportlichen Grüßen
gez. Vorstand des SHV am 03.08.2017

 

» Download Text


SHV - Mitteilungen • Nr. 71 vom 3.4.2017

Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2018

Unter Hinweis auf die Anlage 1 der Zusatzspielordnung des Süddeutschen Hockey-Ver-bandes in der Fassung vom 19.04.2008 werden nachfolgend die Spielfolgen (für die Relegation) um den Aufstieg zur Regionalliga Süd Damen (Feld) bekannt gegeben:

09 /10.06.2018

Spiel Nr. 1: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar - Hockeyverband Baden-Württemberg
Schiedsrichter: Hessischer Hockey-Verband

Spiel Nr. 2: Bayerischer Hockey-Verband – Hessischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockeyverband Baden-Württemberg

16 / 17.06.2018

Spiel Nr. 3: Hockeyverband Baden-Württemberg - Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar
Schiedsrichter: Bayerischer Hockey-Verband

Spiel Nr. 4: Hessischer Hockey-Verband - Bayerischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar


Die Aufstiegsspiele müssen am Samstag spätestens um 17:00 Uhr und am Sonntag spätestens um 13:00 Uhr beginnen.

 

Die bei den einzelnen Aufstiegsspielen anfallenden Schiedsrichterkosten werden in analoger Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB hälftig von den beiden jeweils beteiligten Vereinen getragen und müssen vor Ort sofort ausgeglichen werden. Ansonsten erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 SPO DHB keine Gewinn- und Kostenverteilung.

 

Sollte nach Beendigung der Aufstiegsspiele Nr. 3 und Nr. 4 eventuell Punkt- und Torgleichheit vorliegen, entscheidet nach § 24 SPO DHB ein Shoot-out-Wettbewerb.

 

Nachdem die jeweiligen aufstiegsberechtigten Vereine der einzelnen Landesverbände feststehen, werden die jeweiligen Heimvereine ihrerseits gebeten, dem Schiri-Obmann des eingeteilten Landesverbandes sowie der Damenwartin umgehend die mit dem Spielpartner festgelegten Anspielzeit, den Spielort und den Anfahrtsweg zum Spielort mitzuteilen.
Die Schiedsrichterwarte der Landeshockeyverbände werden gebeten, rechtzeitig die notwendigen Schiedsrichteransetzungen vorzunehmen und die jeweiligen Heimvereine, sowie die Damenwartin nach Bekanntgabe der Spielansetzungen entsprechend zu informieren.

 

Spätestens 30 Minuten nach dem Ende der einzelnen Aufstiegsspiele müssen die jeweiligen Heimvereine an die Telefonnummer 0176-54891204 einen Kurzspielbericht zur Veröffentlichung in der DHZ abgeben.

 

Die Spielberichtsbogen der einzelnen Aufstiegsspiele sind an Frau Manuela Wenk, Kleingründlacherstrasse 55, 90425 Nürnberg zu senden.

 

Alle Beteiligten werden um entsprechende Beachtung gebeten.

 

 

Nürnberg, 03.04.2017
gez. Manuela Wenk
-Vorstand Spielbetrieb Damen (Damenwartin) -


SHV - Mitteilungen • Nr. 70 vom 27.2.2017

Mitgliederversammlung SHV

Die Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes e.V. findet statt am

Samstag, 25. März 2017 um 10.30 Uhr

in der Firma Biffar (In den Seewiesen,67480 Edenkoben)


Tagesordnung :
1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
2. Ehrungen und Totengedenken
3. Berichte der Vorstandschaft, einschließlich Rechnungslegung; Aussprache
4. Kassenbericht für das Jahr 2016
5. Beschlussfassung über Rechnungslegung 2016
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen

  • Vorsitzender
  • stellvertretendem Vorsitzenden
  • Sportwart
  • Damenwartin
  • Schatzmeister
  • Schiedsrichterkoordinator
  • Schatzmeister 
  • Kassenprüfer

8. Bestätigungen

  • Staffelleiter
  • Mitglieder des ZA
  • Jugendwart

9. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2017

10. Anträge – siehe Anhang

  • Antrag aus Hessen
  • Antrag vom SHV (Änderung der ZSPO)
  • Antrag vom SHV (Änderung der Satzung des SHV)

11. Verschiedenes
12. Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung 2018


Gez.
Michael Göring - Vorsitzender Des SHV

 

Anträge:

» Antrag aus Hessen

» Antrag vom SHV (Änderung der ZSPO)

» Antrag vom SHV (Änderung der Satzung des SHV)

Einladung als Download » hier


SHV - Mitteilungen • Nr. 69 vom 31.1.2017

Bewerbung (SHV) um die Ausrichtung einer SDM 2018

Bewerbungen für die Ausrichtung einer Süddeutschen Hallenhockeymeisterschaft der Jugend nimmt der Jugendwart des Süddeutschen Hockey-Verbandes (SHV) entgegen. Im März / April 2017 entscheidet der SHV über die schriftlich eingegangenen Bewerbungen und gibt die Ausrichtungsorte unverzüglich auf der Internetseite des SHV bekannt.

 

Alle Informationen über eine Bewerbung zum Ausfüllen »hier

 

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungschreiben als E-Mail an oliver.zeissner@arcor.de.


DHB - Vorstand • Nr. 94 vom 22.9.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

 

am 04.11.2017 in Hannover

Die nächste Bundesratssitzung wird am 04.11.2017 von 9:00 - 13:00 Uhr im DHC Hannover (Adresse: An der Graft 3, 30167 Hannover) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 19.05.2017
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Haushalt 2018
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
- Sport
- Sportentwicklung
- Jugend
- Bildung und Wissenschaft
- Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
- Finanzen und Recht
7. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
8. Bericht aus dem Bundesausschuss
9. Verschiedenes
10. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 93 vom 25.8.2017

Ausschreibung des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018

Mönchengladbach, 25.08.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des FOUR NATIONS CUP der Damen (11.-14. Juli 2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Spieltage beim FOUR NATIONS CUP, der als ultimative Vorbereitung auf die Feldhockey-WM 2018 in London dient, sind Mittwoch, Donnerstag und Samstag. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation des FOUR NATIONS CUP beteiligt sein. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB wird unmittelbar nach Vergabe in den Austausch mit dem Landesverband treten, in dem die Veranstaltung stattfindet, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen am Turnier-Samstag ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 26. September 2017 an splinter@deutscher-hockey-bund.de .

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. Potentielle Bewerber finden im Anhang zusätzlich zur Interessensbekundung das Dokument „Anforderungskriterien des DHB“. Anhand dieser Kriterien findet die Bewertung und Vorauswahl der Bewerber durch das Auswahlgremium statt. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018 soll im Herbst 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung
» Download DHB-Anforderungskriterien


DHB - Vorstand • Nr. 92 vom 6.6.2017

Ausschreibung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 06.06.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren (09./10.06.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Bei der Endrunde wird es nach einer möglichen Begrüßung am Freitagabend mindestens drei Entscheidungsspiele geben, die am Samstag und Sonntag stattfinden werden. Der finale Turniermodus steht aufgrund einer möglichen Änderung des Bundesliga-Modus noch nicht fest. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB ist in stetigem Austausch mit den Landesverbänden, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen in Hockeydeutschland am Endrunden-Wochenende 2018 ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 28. Juni 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2018 soll bereits im Sommer 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

 

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Vorstand • Nr. 91 vom 26.5.2017

Beschlüsse des 53. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 20. Mai 2017 in Düsseldorf die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums,

- Wahl des Präsidiums:

  • Präsident: Wolfgang Hillmann,

sowie die Vizepräsidenten

  • Britta Becker-Kerner,

  • Jan-Hendrik Fischedick,

  • Prof. Dr. Remo Laschet,

  • Delf Ness und

  • Dr. Ingo Wolf

für die Bereiche Leistungssport, Sportentwicklung, Wirtschaft / Recht, Kommunikation, Sportpolitik und Verbände.

  • Die Vizepräsidentin Jugend, Marie-Theres Gnauert wurde bereits am 11.03.2017 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.
  • Als Mitglied des Präsidiums wurde Dr. Michael Green für den Bereich Internationales berufen.


- Eine überarbeitete Fassung der Satzung wurde verabschiedet. Diese wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.

Satzung mit farblich markierten Änderungen

 

- Dem Antrag des Präsidiums zur Verabschiedung eines Ethikcodes gemäß Satzungsänderung „Good Governance“ wurde zugestimmt.

 

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2016 und des Haushaltsplans für 2017

 

- Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes und des Bundesoberschiedsgerichts

Bundesschiedsgericht:

  • Dr. Dirk Monheim (Vorsitzender), München (Bayerischer Hockey-Verband),
  • Dr. Peter Heink (Stellvertreter), Stuttgart (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hendrik Sievers (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Joachim Decker, Worms (Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar),
  • Rudolf Woesch, Leimen (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Dr. Carl Christian Voscherau (Hamburger Hockey-Verband),

 

Bundesoberschiedsgericht:

  • Dr. Jochen Kotzenberg (Vorsitzender), Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Stefan Bonde (Stellvertreter), Berlin, SC Charlottenburg, (Berliner Hockey-Verband),
  • Max Landshut (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Axel Hoppe, Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Helmut Zipperer, Mannheim (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hans-Jörg Zehle, München (Bayerischer Hockey-Verband).

Die Kontaktdaten des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie unter www.hockey.de >> Verband >> Gremien >> Ausschüsse, Gremien.

 

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
  • Eric Pritsch, Hamburg, Kassenprüfer,
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer,
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.

 

- Ernennung von Dr. Günther Conradi und Peter von Reth zu Ehrenmitgliedern des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB

i.A. des Vorstandes
gez. Harald P. Steckelbruck

 


DHB - Vorstand • Nr. 90 vom 5.4.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

am 19.05.2017 in Düsseldorf

Die nächste Bundesratssitzung wird am 19.05.2017 von 14:00 - 15:30 Uhr im DHC - Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 05.11.2016
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Finanzbericht Haushalt 2017
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
    - Sport
    - Sportentwicklung
    - Jugend
    - Bildung und Wissenschaft
    - Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
    - Finanzen und Recht
7. Stand Änderungen in der FIH
8. Bericht Satzungskommission
9. Besetzung der Ausschüsse 2017
10. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
11. Bericht aus dem Bundesausschuss
12. Vorbereitung Bundestag
     (sofern noch nicht bei den vorausgegangenen Punkten geschehen)

13. Anträge
     - Änderung Finanzordnung
     - Änderung Bundesliga-Umlage

14. Verschiedenes

15. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident


DHB - Vorstand • Nr. 89 vom 21.3.2017

Ausschreibung DHB-Bundestag 2019

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "54. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10. und 11. Mai 2019 oder den 17. und 18. Mai 2019 (zzgl. den jeweiligen Sonntag als Reservetag) aus.


Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, wird evtl. eine Korrektur erforderlich sein.


Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und Kosten bitte bis 15. April 2017 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

Wolfgang Hillmann
Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 88 vom 17.3.2017

53. Ordentlicher Bundestag 2017 des DHB in Düsseldorf

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 53. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 20. Mai 2017 im Stilwerk in Düsseldorf fristgerecht einberufen, und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag

20. Mai 2017


  9:00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages


Tagesordnung


  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundestages
  2. Wahl des Versammlungsleiters gem. § 1 der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB
      und des Alterspräsidiums
  3. Grußworte – Ministerium NRW, Stadt Düsseldorf, LSB NRW
  4. Vortrag: Jason McCracken, CEO FIH
  5. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl
  6. Ehrungen
  7. Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache
  8. Bericht des Vorstandes
  Mittagspause Vapiano
  9. Vizepräsident Finanzen: Genehmigung des Jahresabschlusses 2016
10. Bericht der Kassenprüfer
11. Anträge Teil 1
             A) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums – nur III. Präsidium § 21
12. Entlastung des Präsidiums
13. Wahl des Präsidiums
14. Anträge Teil 2
            B) Verabschiedung eines Ethikcode und Satzungsänderung „Good Governance“
            C) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums - alle weiteren Änderungsvorschläge
            D) Satzungsänderungsantrag Leistungssportausschuss und einzelne Vereine
            E) Beitragsordnung
15. Vizepräsident Finanzen: Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2017
16. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter (falls nach Abstimmung zur Satzungsänderung
      noch erforderlich)
17. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte (BSG und BOSG) des DHB
18. Festlegung des nächsten Ordentlichen DHB Bundestages im Mai 2019
19. Verschiedenes

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 53. Ordentlichen Bundestag 2017 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (im PDF-Format hinterlegt):

 

» Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium
» Empfehlung Ethikcode – Good Governance
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium


» Satzungsänderungsantrag_LSA_2017
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_LSA_2017


» Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT
» Begründung zum Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 87 vom 19.1.2017

Ausschreibung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 18.01.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren (03.-04.02.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind. Darüber hinaus sollten ausreichend Tribünenkapazitäten sowie Platz für Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches vorhanden sein.

Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.

Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 15. Februar 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness, Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet, Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer, Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter, Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen.

In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Hallen-Endrunde 2018 soll bereits im Frühjahr 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Sport • Nr. 156 vom 21.12.2017

Anreisen zu Bundesligaspielen im Winter

Erläuterungen ZA Bundesliga zu den Bestimmungen §25 SPO DHB 

§ 25 SPO DHB regelt das Verfahren bei Spielausfall, Spielabbruch und Nichtantreten von Mannschaften. Grundsätzlich müssen Vereine zu den angesetzten Spielen antreten und dürfen nicht absagen. Die Spieltermine stehen längerfristig fest, so dass die Anreise auch langfristig geplant werden kann. Eis und Schnee auf Autobahnen sind im Winter normal und müssen berücksichtigt werden. Schlechte Straßenverhältnisse sind keine ausreichende Begründung für eine Spielabsage. Solange der Schienenverkehr nicht unterbrochen oder eingestellt ist, ist eine Reise mit der Bahn langfristig einzuplanen, um keine kurzfristigen Überraschungen bezüglich der Straßenverhältnisse zu erleben. Die Verantwortung für die Reise oder für die Spielabsage trägt der Verein allein. Er muss bei einer Absage Gegner, Schiedsrichter und Staffelleiter sofort darüber informieren, damit diese sich auf das Nichtantreten einstellen können. Ist die Mannschaft nicht mit ausreichender Spielerzahl rechtzeitig vor Ort, ist die Mannschaft nicht angetreten. Der Zuständige Ausschuss entscheidet darüber, ob die Mannschaft schuldhaft nicht angetreten ist. In einer Stellungnahme im Verfahren muss die Mannschaft beweisen, dass die Anreise durch höhere Gewalt nicht möglich war. Niemand hat das Recht, ein offiziell angesetztes Meisterschaftsspiel kurzfristig abzusetzen. Das kann nicht der Terminkoordinator als Spielplaner und auch nicht der Staffelleiter. Ein Spiel kann auch nicht in gegenseitigem Einvernehmen zweier Vereine abgesagt werden. Ein ausgefallenes Spiel wird grundsätzlich neu angesetzt. Die Neuansetzung kann ausnahmsweise am Ende einer Saison entfallen, wenn das Spiel keinerlei Einfluss für Auf- oder Abstieg einer Mannschaft hat. Nur bei Verzicht auf eine Neuansetzung wird es durch den ZA gewertet.

In der 2. Bundesliga Herren ist es am 09.12.2017 zu einem Nichtantreten einer Mannschaft gekommen, bei dem der Zuständige Ausschuss ausnahmsweise wegen offensichtlicher Missverständnisse in der Kommunikation Verein/Staffelleiter entschieden hat, dass den Verein im konkreten Fall kein Verschulden trifft.

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Einzelfall nicht als Präzedenzfall für vergleichbare Fälle genommen werden kann. Im Übrigen gibt es zu diesem Thema eine Entscheidung des VSG des WHV v. 01.03.2013 mit dem Tenor, schwierige Straßenverhältnisse sind in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich und eine Anreise per Bahn zumutbar. Bei Bedarf kann die Entscheidung beim ZA angefordert werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 155 vom 31.10.2017

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallensaison 2017 / 2018

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallensaison 2017 / 2018 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele auch dann verbindlich bleiben, wenn ein Verein einen Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem angesetzten Termin zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellt. 

 

i.A. des Präsidiums

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national / international


DHB - Sport • Nr. 154 vom 8.8.2017

Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts  

Im Auftrag der AG "Elektronischer Spielbericht" im DHB gebe ich nachfolgende Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts in der Feldhockeysaison 2017/2018 bekannnt:

1. Bitte nennen Sie Ihrem Staffelleiter  umgehend mehrere Teambeauftragte. Dies sind diejenigen Personen, die berechtigt sind, die Daten für den elektronischen Spielbericht zu bearbeiten. Diese Personen werden durch die Staffelleiter für die Saison in der Datenbank berechtigt.

2. Bitte erstellen Sie die Kaderliste für das Team (einschließlich der Kennzeichnung der Stammspieler) rechtzeitig vor Beginn der Spiele. Die Kaderliste kann jederzeit erweitert werden. Es kann nur derjenige Spieler in den elektronischen Spielbericht übernommen und eingesetzt werden, der vorher in der Kaderliste eingetragen ist.

3. Bei Nutzung des elektronischen Spielberichts ist keine zusätzliche Infomation an den Ergebnisdienst erforderlich, wenn das Ergebnis in den Spielbericht eingetragen wurde.

 

Weitere Infomationen zum elektronischen Spielbericht finden Sie im hoc@key club unter dem Menüpunkt "Spielverkehr" >>> "Informationen"

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Sport • Nr. 153 vom 5.8.2017

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 25./26. März 2017 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, sind diese einheitlich zum 1. August 2017 in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Gemischte Mannschaften oberhalb der untersten Liga (§ 4 Abs. 4 Buchst. d)
Auf Antrag des Westdeutschen Hockey-Verbandes hat der SOA eine Änderung des § 4 Abs. 4 Buchst. d) vorgenommen und den Landeshockeyverbänden die Kompetenz eingeräumt, künftig gemischte Mannschaften bis einschließlich zur Oberliga zuzulassen. Hierfür bedarf es entsprechender Regelungen in der Zusatzspielordnung des jeweiligen Landeshockeyverbandes; in ihnen kann festgelegt werden, bis zu welcher Spielklasse und unter welchen Voraussetzungen eine solche gemischte Mannschaft möglich ist. Dort kann auch eine maximale Anzahl an Spielern des jeweils anderen Geschlechts festgelegt oder etwa der Einsatz jugendlicher Spielerinnen in Herrenmannschaften ausgeschlossen werden. Für den Jugendbereich können die Landeshockeyverbände weiterhin grundsätzlich unbegrenzt gemischte Mannschaften zulassen; ihnen ist allerdings die Teilnahme an Spielen um die Deutsche Meisterschaft verwehrt.

 

2) Möglichkeit der Sondergenehmigung für Kinder, in einer niedrigeren Altersklasse zu spielen (Inklusion) (§ 4 Abs. 4, Buchst. e1)
Aus verschiedenen Landeshockeyverbänden kam die Anregung, eine Sonderregel zu schaffen, die es ermöglicht, Kindern mit verzögertem Entwicklungsstand auch das Mitspielen in der nächsttieferen Altersklasse zu ermöglichen (mit dem Ziel der Inklusion). Der SOA hat den Landeshockeyverbänden nunmehr in § 4 Abs. 4 Buchst. e1 eine entsprechende Kompetenz eingeräumt; damit können die Verbände in ihrer Zusatzspielordnung jeweils Regelungen schaffen, die die Erteilung solcher Sondergenehmigungen in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht. Ausgeschlossen bleibt eine Teilnahme von Spielern in der nächsttieferen Altersklasse aber dann, wenn die betroffene Mannschaft solche Meisterschaftsspiele bestreitet, die der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft der Jugend dienen. Mit dieser Kompetenzerweiterung wird damit vom Grundsatz abgewichen, nach dem Jugendliche nur für die Jugendaltersklasse, der sie angehören, und für die nächsthöhere Jugendaltersklasse spielberechtigt sind (§ 20 Abs. 2).

 

3) Zulassung von Spielgemeinschaften (§ 4 Abs. 4 Buchst. j)
Die SPO DHB gibt vor, unter welchen Voraussetzungen Landeshockeyverbänden die Zulassung von Spielgemeinschaften gestattet ist. Die bisherigen Beschränkungen haben sich als zum Teil zu weitgehend und praxisfern herauskristallisiert. Es soll nunmehr geregelt werden, dass Spielgemeinschaften auch über die Dauer von zwei Jahren hinaus möglich sind. Zudem sind sie nicht erst dann zulässig, wenn sie dem Bestand eines Vereins sicherstellen.

 

4) Spielzeit in den Bundesligen, Regelung der Länge der Halbzeitpause (§ 17 Abs. 1 und 6, § 37 Abs. 1)
Nachdem der SRA beschlossen hat, dass die Bundesligen künftig mit einer Spielzeit von 4 * 15 Minuten ausgetragen werden sollen, hat der SOA die Regelung über die Spielzeiten in § 17 entsprechend angepasst. Sofern eine – vorerst nicht verbindliche, aber gleichwohl wünschenswerte – 40-Sekunden-Uhr („shot clock“) vorhanden ist, ist diese auch vom Zeitnehmer zu steuern. Außerdem wird nunmehr die Länge der Viertel- und Halbzeitpausen verbindlich und ähnlich wie die Spielzeiten teilweise abweichend von den Regeln, aber im Einklang mit der bisherigen Praxis (bei einer Spielzeit von mehr als 2 * 20 Minuten 10 statt 5 Minuten) festgeschrieben. Weitere Einzelheiten, etwa zum Zeitstopp nach der Verhängung einer Strafecke und nach dem Erzielen eines Tores, sind Teil der Regeln und der Veröffentlichung des SRA zu entnehmen.

 

5) Klarstellungen im Zusammenhang mit der Spielberechtigung für die Feld-Rückrunde in den 1. Bundesligen (§ 21 Abs. 5)
Für die 1. Bundesligen ist der 1. April kein regulärer Wechseltermin. Eine Ausnahme vom Wechselverbot in der laufenden Saison in den 1. Bundesligen besteht allerdings für Spieler, die im Vorjahr noch für die Altersklasse der Jugend spielberechtigt waren. Denn sie konnten zum 1. August (also zum Saisonbeginn) nicht regulär wechseln. Aufgrund der bisherigen Formulierung des § 21 Abs. 5 Satz 2 („spielberechtigt waren“) ist in Zweifel gezogen worden, ob sich auf diese Ausnahme auch Jugendliche berufen können, die im Vorjahr für gar keinen deutschen Verein spielberechtigt waren, sondern aus dem Ausland zu einem deutschen Verein wechseln. Da auch für Jugendliche, die von einem ausländischen Verein zu einem deutschen Verein wechseln wollen, der 1. August kein regulärer Wechseltermin ist, sollen auch sie zum 1. April in einen Erstligaverein wechseln können; daher wird künftig in § 21 Abs. 5 Satz 2 klargestellt, dass alle Jugendlichen, die im Vorjahr einer Altersklasse der Jugendlichen angehört haben (auf die Spielberechtigung kommt es daher nicht mehr an), zum 1. April auch zu einem Verein, dessen Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, wechseln können.
Der SOA hat zudem festgestellt, dass nach dem aktuellen Wortlaut der SPO DHB ein Spieler, für den ein Verein – ohne dass ein Vereinswechsel vorliegt – nach dem 1. August einen Spielerpass beantragt hat, in der 1. Bundesliga zwar im ersten Saisonteil, nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung des § 21 Abs. 5 dagegen nicht im zweiten Saisonteil (ab 1. April) eingesetzt werden darf, wenn er nicht für alle Spiele des ersten Saisonteils spielberechtigt war. Dieser Sonderfall war bei der Formulierung des § 21 Abs. 5 nicht bedacht worden. Künftig wird klargestellt, dass ein solcher Spieler auch in der Rückrunde eingesetzt werden darf.

 

6) Änderungen bei der Stammspielermeldung (§ 22)
Bislang waren Stammspielermeldungen vor dem ersten Meisterschaftsspiel, welches der Verein in dieser Altersklasse austrägt, beim Staffelleiter abzugeben (bzw. nun elektronisch auszufüllen). Um klarere Fristen zu haben, die nicht von dem Anpfiff eines konkreten Spiels abhängen, wird nun geregelt, dass diese Meldung spätestens am Tag vor diesem ersten Meisterschaftsspiel erfolgen muss (§ 22 Abs. 1).
Klarstellend wird zudem geregelt, dass nicht nur dann, wenn eine Mannschaft vor dem ersten Spiel keine Stammspielermeldung abgegeben hat, alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft ab dem ersten Spiel als Stammspieler dieser Mannschaft gelten, sondern dass Entsprechendes gilt, wenn zwar eine Stammspielermeldung rechtzeitig abgegeben worden ist, diese aber unvollständig (zu wenige Spieler) war (§ 22 Abs. 3).
Eine weitere Änderung betrifft die vereinfachte Rückmeldung im Feldhockey nach § 22 Abs. 5 Buchst. b und c. Sie werden bislang erst mit der Bestätigung durch den Staffelleiter wirksam. Dies führte bislang dazu, dass die Wirksamkeit einer Rückmeldung, deren Voraussetzungen etwa erst nach einem Samstagsspieltag gegeben waren, für den folgenden Sonntag davon abhing, ob der Staffelleiter erreichbar war und seine E-Mails rechtzeitig beantwortete. Künftig wird eine solche Rückmeldung unabhängig von einer Antwort durch den Staffelleiter wirksam am Tag nach Eingang der Mitteilung beim Staffelleiter. Damit hängt die Wirksamkeit der vereinfachten Rückmeldung nicht mehr von Faktoren ab, die die Vereine selbst nicht beeinflussen können. Die betroffenen Vereine tragen aber ohne Nachricht durch den Staffelleiter das Risiko, dass sie das Vorliegen der Voraussetzungen einer Rückmeldung fehlerhaft eingeschätzt haben.

 

7) Elektronische Kadermeldung (§ 22 Abs. 8),  elektronischer Spielberichtsbogen (§ 32) und Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 50 Abs. 7)
Nachdem der elektronische Spielberichtsbogen in den Bundesligen erfolgreich getestet worden ist, soll er nun flächendeckend eingeführt werden. Der SOA hat in der SPO DHB die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichts für alle Bundes- und Regionalligen ab dem 1. August 2017, für alle Oberligen ab dem 1. August 2018 und für alle Verbandsligen ab dem 1. August 2019 festgeschrieben. Für den Jugendbereich wird eine verpflichtende Nutzung ab dem 1. April 2019 angestrebt. Den Landeshockeyverbänden bleibt es freigestellt, in ihrem Zuständigkeitsbereich die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens auch schon für einen früheren Zeitpunkt vorzusehen.
Da die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens voraussetzt, dass jeder Verein für seine Mannschaften jeweils die Kader meldet, ist die Verpflichtung der elektronischen Kadermeldung mit Wirkung vom 1. August 2017 auf alle Ligen erstreckt worden (§ 22 Abs. 8). Dies gilt auch für Ligen, in denen der elektronische Spielberichtsbogen vorerst nicht genutzt wird. Denn hierdurch wird den Staffelleitern die Verwaltung der Ligen erheblich vereinfacht, gleichzeitig erhalten die betroffenen Vereine die Möglichkeit, jederzeit Einsicht in die für sie relevanten Daten (Anzahl der Einsätze ihrer Spieler) zu nehmen.

Da der elektronische Spielberichtsbogen keine zweite Unterschrift der Betreuer nach Spielschluss mehr kennt, hat der SOA die frühere Regelung des  § 50 Abs. 7 Satz 2 SPO DHB aufgehoben, nach der die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich solcher Vorfälle, die von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden sind, als gewährt galt und eine Stellungnahme der Betroffenen innerhalb von vier Tagen nach dem Vorfall beim Zuständigen Ausschuss in Textform eingegangen sein musste. Künftig muss der Zuständige Ausschuss vor einer Entscheidung stets die Betroffenen anschreiben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in einer angemessenen Frist gewähren.

 

8) Klarstellungen im Zusammenhang mit Spielsperren (§ 23)
Klarstellend wird geregelt, dass ein Spieler, der aufgrund einer roten Karte eine Spielsperre verbüßt, erst am Tag, nachdem der Spieler das letzte Spiel seiner Sperre abgesessen hat, wieder spielberechtigt ist (§ 23 Abs. 5). Bislang war unklar, ob ein Spieler, der etwa um 12 Uhr das letzte Spiel einer Sperre, die Folge einer roten Karte in einem Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft war, absitzt, um 13 oder 14 Uhr bei einem Spiel der 2. Herren mitwirken kann.
Klargestellt wird auch, dass bei Turnieren nicht nur die Schiedsrichter, sondern auch der Turnierausschuss die Kompetenz hat, unsportliches Verhalten von Spielern und Betreuern im Spielberichtsbogen zu vermerken (§§ 23 Abs. 6, 35 Abs. 9).

 

9) Festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (§ 31 Abs. 1 Buchst. b)
Inzwischen ist eine festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (Feld) Standard. Dieser Standard beruht bislang auf einer Selbstverpflichtung der Bundesligavereine, soll jetzt aber auch in der SPO DHB festgeschrieben werden. Von Sanktionen im Fall eines Verstoßes wird vorerst noch abgesehen.

 

10) Einheitlicher Spielball (§ 31 Abs. 3)
In der vergangenen Saison gab es Beschwerden einzelner Vereine, dass der Heimverein etwa für die Ausführung von Strafecken andersartige Bälle auf das Spiel geworfen hat. Um dieser Unsitte entgegenzuwirken, wird – einem Antrag der Bundesligavereinsversammlung vom 27.11.2016 entsprechend – festgelegt, dass in einem Meisterschaftsspiel stets einheitliche Bälle verwendet werden müssen. Zudem erhält die Bundesligavereinsversammlung die Kompetenz, für die Bundesligen nähere Anforderungen an die Bälle insgesamt festzulegen. So könnte sie etwa einen einheitlichen Spielball für alle Bundesligen vorgeben.

 

11) Zwingender 6-Punkte-Abzug bei schuldhaften Nichtantreten in der Bundesliga (§§ 39 Abs. 6, 42 Abs. 4)
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, erfolgt gemäß § 25 Abs. 1 u.a. ein automatischer Abzug von 3 Punkten. Für die Bundesligen war bislang im Fall eines schuldhaften Nichtantretens ein weiterer zwingender Punktabzug von 6 Punkten vorgesehen, der vom Zuständigen Ausschuss nach eigenem Ermessen entweder für die laufende oder für die folgende Saison vorgenommen werden konnte. Damit sollte sichergestellt werden, dass kein Bundesligist etwas aus Kostengründen ein für ihn unbedeutendes Meisterschaftsspiel ausfallen lässt. Fälle der vergangenen Saison haben gezeigt, dass ein solch zusätzlicher Punktabzug aber auch im Fall eines fahrlässigen Nichtantretens (verspätete Abfahrt, Nichteinplanung angekündigter Verkehrsbehinderungen) zwingend erfolgen müsste. Dies wird als unverhältnismäßig angesehen. Ein zusätzlicher Punktabzug kann künftig nur im Fall eines vorsätzlichen Nichtantretens erfolgen.

 

12) Turnierbestimmungen für Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren (§§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3)
Endspiele bzw. Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren sind das herausragende Event des Clubhockeys in Deutschland. Angesichts des Zuschauerinteresses, der erhöhten Medienverpflichtungen einschließlich möglicher Anforderungen durch das Fernsehen erscheint es notwendig, besondere Bestimmungen für Endrunden besondere Regeln zu beschließen. §§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3 sehen nun die Möglichkeit des Erlasses solcher Turnierbestimmungen explizit vor. Die Turnierbestimmungen als solche sind noch nicht endgültig verabschiedet, sondern sollen vor Veröffentlichung auch noch mit anderen Gremien (BLVV etc.) abgestimmt werden. Sie werden daher erst im Laufe der Saison, aber rechtzeitig vor der Anfang Februar anstehenden Deutschen Hallenmeisterschaft der Damen und Herren veröffentlicht werden.

 

Die aktuelle Fassung der Spielordnung wird in wenigen Tagen auf hockey.de abrufbar sein.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 152 vom 3.8.2017

Härtefallausschuss (HA) des DHB

Im Spieljahr 2017/2018 ist der Härtefallausschuss des DHB gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB wie folgt besetzt:

  • Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz),
  • Anette Breucker, Stuttgart,
  • Harald P. Steckelbruck, Mönchengladbach.

Vertreter:

  • Christian Deckenbrock, Köln (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz),
  • Gaby Schmitz, Köln (bei Verhinderung von Anette Breucker),
  • Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck).

 

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Jugend)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 151 vom 3.8.2017

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2017/2018

Im Spieljahr 2017/2018 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:

  • Heino Knuf, Mönchengladbach (Sportdirektor und Mitglied des DHB Vorstands)
  • Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
  • Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld u. BL Damen Halle sowie Vors. des ZA)
  • Dr. Christian Deckenbrock, Köln (Vors. des SOA)
  • Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA und Mitglied des ZA). 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

  • Frank Selzer, Bremen (Vorsitz);
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach;
  • Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
  • Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).


Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 150 vom 23.5.2017

Endrunde Deutsche Feldhockey Meisterschaft der Damen und Herren 2017

Termin: 27./28. Mai 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: Mannheimer HC 1907 e.V.

Austragungsort: Am Neckarkanal 4-8, 68259 Mannheim

Turnierausschüsse:
Turnierleitung:
Damen: Sonja-Anabell Schwede
Herren: Dr. Christian Deckenbrock
Turnieroffizielle:
Petra Müller, Patrick Ipsen, Frank Lubrich
Andreas Wille (SRA)

Spielplan:
Samstag, 27. Mai:
10.30 Uhr Damen-Halbfinale 1: UHC Hamburg - Rot-Weiss Köln
12.45 Uhr Damen-Halbfinale 2: Mannheimer HC - Club an der Alster
15.00 Uhr Herren-Halbfinale 1: Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
17.30 Uhr Herren-Halbfinale 2: Rot-Weiss Köln - Harvestehuder THC

Sonntag, 28. Mai:
11.30 Uhr Finale Damen
14.00 Uhr Finale Herren

Bei allen Spielen wird es erstmalig den „Videobeweis“ geben, der es den Mannschaften erlaubt, bestimmte Entscheidungen durch einen Video-Schiedsrichter überprüfen zu lassen. Die Bestimmungen hierzu sind den internationalen Regularien entsprechend gemeinsam von SOA und SPA festgelegt worden und stehen bei hockey.de unter Service > Ordnungen zum Download bereit.

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Staffelleiter 1. Bundesliga
 


DHB - Sport • Nr. 149 vom 10.4.2017

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2017/2018

1. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Termin EHL (Herren): 06.-08.10.2018

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(07./08.04.2018); (14./15.04.2018); (21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10.Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.

Termine EHL (Herren): KO16 30.03 - 02.04.2018
Final 25.05 - 27.05.2018
____________________________________________________________________________

 

2. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018); (16./17.06.2018); (23./24.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10. Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.
 

i.A. Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 148 vom 19.3.2017

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Im Saisonteil 2017 der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

Ab Beginn des Saisonteils 2017 der laufenden Feldhockeysaison 2016/2017 wird der elektronische Spielberichtsbogen auch in der 2.Bundesliga Herren sowie in der 1. und 2. Bundesliga Damen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt auch hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen für die Kader- und Stammspieler-Meldung sowie für den Spielbericht aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:

  • Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
  • Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:

  • ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
  • unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
  • sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
  • nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

Die bisherige telefonische Ergebnismeldung in allen Bundesligen entfällt. Dazu ist es aber zwingend erforderlich, dass das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wird. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis notfalls an mich (0421-20 53 252) gemeldet werden muss.

Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

Zur Vorbereitung auf den Saisonteil 2017 Feld müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften (auch Änderungen gegenüber dem Saisonteil 2016 Feld) an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (2.BLD). Harald P. Steckelbruck (1.BLD und 1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind neben mir auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 147 vom 30.1.2017

Endrunde 56. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2017 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 04./05.Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: HTC Uhlenhorst Mülheim

Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260

Turnierausschüsse:
Damen:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter), Michael Kriegel (Hamburg), Patrick Ipsen (Hamburg, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Michelle Meister (Köpenicker HU), Sophie Bockelmann (Braunschweiger MTV), Gregor Küpper (Reinshagener TB)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Johannes Berneth (TB Erlangen), ), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Jens Brieschke (Steglitzer TK Berlin)

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 130 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (DCadA, HTHC, UHC) 375 km, Düsseldorf (DHC) 36 km, Köln (RWK) 64 km, Mannheim (MHC) 296 km

Spielplan

Samstag, 04. Februar 2017
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr UHC Hamburg - Düsseldorfer HC
Halbfinale 2 14:00 Uhr Mannheimer HC - Harvestehuder THC
Herren:
Halbfinale 1 16:00 Uhr Harvestehuder THC - Rot-Weiß Köln
Halbfinale 2 18:00 Uhr Club an der Alster - Mannheimer HC

Sonntag, 05. Februar 2017
Endspiel Damen
11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 03.02.2017 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.
 

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Jugend • Nr. 54 vom 4.4.2017

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2017/18 benannt:
Marie-Theres Gnauert, Berlin
Anette Breucker, Stuttgart
Gabriele Schmitz, Köln

 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Michael Steinmann, Borken.

 

Mönchengladbach, den 04. April 2017
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 


 
Offizielle Mitteilungen
Rheinland-Pfalz/Saar
Bereich: Alle
Jahr: 2017
» alle schliessen
» Aktuell: 2024

In den letzten ...
» ... 14 Tagen
» ... 3 Monaten
» ... 9 Monaten
» Die Aktuellsten
» Alle Bereiche

RPS
» Präsidium
» Spielbetrieb
» Jugend
» Schiedsrichter
SHV
» Mitteilungen
DHB
» Vorstand
» Sport
» Jugend
» Schiedsrichter

Archiv

 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de