Bayern

Offizielle Mitteilungen

BAY - Geschäftsstelle • Nr. 52 vom 30.11.2018

BHV-Trainerausbildung 2019

 

Liebe Hockeyfreunde,

wir teilen Ihnen hier die Termine zur Trainerausbildung im BHV im kommenden Jahr mit und hoffen, dem Bedarf einigermaßen gerecht zu werden. Die Geschäftsstelle (Frau Slaby) nimmt ab sofort Anmeldungen entgegen, es gilt das „Müller-Prinzip“: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!


Die Anmeldung muss schriftlich enthalten:
Name / Vorname / Geburtsdatum / Anschrift / E-Mailadresse


Außerdem müssen Teilnehmer am Prüfungslehrgang bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Ausarbeitung einer Trainingseinheit (max. 2 Seiten) mit einer Mannschaft ihrer Wahl einreichen sowie (falls nicht schon geschehen) ein Passbild, eine Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Ausbildung von 9 Lerneinheiten und ein Nachweis des Heimatvereins über die Durchführung von mindestens 20 Unterrichtseinheiten. Andernfalls kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erfolgen.
Sollten mehr Meldungen als Plätze vorliegen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der kompletten Anmeldeunterlagen, außerdem wird eine Warteliste eingerichtet.


Fortbildungslehrgänge zur Scheinverlängerung (Teilnehmergebühr: 70 Euro)
Dies sind die einzigen beiden Fortbildungen, die dieses Jahr angeboten werden!!
30.03.2019 in Südbayern beim HLC Rot-Weiß München von 09:00 – 16:00 Uhr
31.03.2019 in Südbayern beim HLC Rot-Weiß München von 09:00 – 18:00 Uhr

Einführungslehrgang Süd- und Nordbayern (Teilnehmergebühr 60 Euro pro Teil) – (ohne Übernachtung)
1. Teil: 15.03. – 17.03.2019 in Nordbayern beim Nürnberger HTC
(auch für die Teilnehmer, die den 2. Teil im Oktober 2018 absolviert haben)
2. Teil: 18.10. – 20.10.2019 in Nordbayern beim Nürnberger HTC

C - Leistungssportlizenz - Prüfungslehrgang (Teilnehmergebühr: 200 Euro)
17.06. – 21.06.2019 in Nordbayern im Kolpinghaus Nürnberg / NHTC

Bei ALLEN Lehrgängen ist die Teilnehmerzahl auf max. 18 Teilnehmer beschränkt!
Für den Prüfungslehrgang sind Übernachtungen der Teilnehmer eingeschlossen.
Bei allen anderen Lehrgängen muss selbst für evtl. notwendige Übernachtungen gesorgt werden.


Bei Absagen der eingeladenen Teilnehmer (egal ob begründet oder unbegründet) sehen wir uns gezwungen, die anfallende Ausfallgebühr entsprechend in Rechnung zu stellen.
Außerdem müssen die Teilnehmer beim BLSV gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, so entstehen Mehrkosten in Höhe von € 68,50 pro Person und Tag, welche den Vereinen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND

gez. Hermann Ellenbeck
(Ref. f.d. Lehrwesen)

i.A. Christa Slaby
(Geschäftsstelle)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 51 vom 23.10.2018

Strafmaßnahmen und Ordnungsstrafen

 

Unser Regelwerk ist inzwischen recht komplex und unübersichtlich geworden. Insbesondere gibt es unterschiedliche Quellen, die die Höhe bestimmter Strafen regeln. Auf der BHV Verbandsleitersitzung am 16.10.2018 wurde die Frage aufgeworfen, wann welche verschärfte Ordnungsstrafen gegen Vereine verhängt werden dürfen. Im Folgenden wollen wir Euch über die bestehenden Regelungen informieren, um Irritationen und Diskussionen zukünftig zu vermeiden. Es geht hier nicht um neue Regelungen, sondern um eine Zusammenfassung der bereits bestehenden Regelungen:

Die Spielordnung des DHB kennt zwei Begriffe.
Einmal das Spieljahr und zum anderen die Saison (Spielsaison).
Das Spieljahr, ist im Erwachsenenbereich vom 01. August bis zum 31. Juli und im Jugendbereich
vom 01. April bis 31. März. (§ 14 DHB SPO).

Das Spieljahr ist für Ordnungsstrafen nicht von Bedeutung, d.h. Feld- und Hallensaison werden hier zusammen betrachtet.

Bei der Saison (Spielsaison), gibt es die Feldhockeysaison, sie geht im Erwachsenenbereich vom 01. August bis 31. Oktober und vom 01. April bis 31. Juli, im Jugendbereich vom 01. April bis 31. Oktober, und die Hallenhockeysaison, sie geht im Erwachsenenbereich und Jugendbereich vom 01. November bis 31. März.

Verschärfte Strafmaßnahmen wie z.B., Nichtantreten von Schiedsrichtern oder Nichtantreten von Mannschaften usw., können daher nur in der jeweiligen Saison ausgesprochen werden. (§ 25 Abs. 5 und § 50 Abs. 3 und 5 DHB SPO.

Ich bitte alle Staffelleiter und zuständige Ausschüsse um Beachtung.
 

gez. Roland Mathias (Sportwart)

i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)

 


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 50 vom 10.9.2018

Geschäftsstelle geschlossen

In der Zeit von Montag, den 24.09.18, bis einschließlich Mittwoch, den 03.10.18, ist die Geschäftsstelle des Bayerischen Hockey-Verbandes geschlossen.


Christa Slaby
(BHV Geschäftsstelle)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 49 vom 21.7.2018

Neue Bayerische Zusatzspielordnung

 

Ab 01. August 2018 tritt die geänderte BHV Zusatzspielordnung (ZSPO) in Kraft. Diese ist ab sofort auf der BHV Seite ersichtlich. Diese findet sich wie gewohnt im Downloadbereich (» direkter Link).
Die Änderungen der DHB SPO, welche ebenfalls ab 01.08.2018 in Kraft tritt, wurden mit berücksichtigt.
Bitte um Beachtung.

 

Roland Mathias
(Sportwart BHV)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 48 vom 17.4.2018

Termine Scheinverlängerung

 

Liebe Sportfreunde,

nachstehend 2 Termine zur C-Trainer Scheinverlängerung.
Nochmal der Hinweis: Trainerlizenzen müssen in dem Jahr verlängert werden in dem sie auslaufen!

13.07. - 14.07.2018 beim HC Schweinfurt
Freitag 18:30 – 22:00 Uhr (Theorie) + Samstag 09:30 – 16:30 Uhr (Praxis) = 1-tägige Fortbildung

21.07.2018 beim Münchner SC

Samstag 10:00 - 16:30 Uhr

Die Teilnehmerzahl ist zu jedem Lehrgang auf 15 begrenzt.
Anmeldungen wie üblich mit den erforderlichen Daten (Name / Vorname / Geb.Datum / Anschrift / Mailadresse / Verein).

Aufgrund der Umstellung der DOSB Ausweise müssen keine Übungsleiterausweise des DHB/DOSB sowie des Bayerischen Landessport-Verbandes mitgebracht werden.

Der DHB erhält von mir die Teilnehmerliste und wenn 2 Fortbildungslehrgänge besucht wurden, wird der DHB die DOSB Lizenz im Netz verlängern.
Zur Verlängerung der BLSV-Lizenz ist dann dieser Schein (kann vom Trainer ausgedruckt werden) zusammen mit der alten BLSV Lizenz an mich zu senden.

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Christa Slaby
(Geschäftsstelle)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 47 vom 11.4.2018

Aufwandsentschädigungen Bayerische Jugendmeisterschaften Turnierleitung und Schiedsrichter

 

Allgemeine Regelungen
Werden zwei Schiedsrichter über die Bezirksgrenzen hinaus angesetzt, so ist eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Pro Auto gibt es 0,30 €/km + 0,02 €/km für jeden weiteren Mitfahrer. Diese Sätze stimmen mit den gängigen Sätzen des BHV überein. Innerhalb der Bezirke werden die Fahrtkosten nach der jeweiligen Fahrtkostentabelle erstattet.


Bayerische Hallenmeisterschaften
Hallenmeisterschaften sind Eintagesveranstaltungen. Die Schiedsrichter werden in der Regel vom Jugendschiedsrichterobmann eingeteilt und erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Die auswärtigen Mannschaften erhalten zum Kostenausgleich eine Kilometerpauschale, die mit den Hallenkosten, den Kosten der Turnierleitung und der Schiedsrichter verrechnet werden. Es können maximal 12 SpielerInnen und 2 BetreuerInnen abgerechnet werden.


Pro Spiel SPAE:

Jugend A / Jugend B - 15,00 €

Kn. / Mä. A - 12,00 €

Kn. / Mä. B - 10,00 €


Bayerische Feldmeisterschaften

Feldmeisterschaften finden generell an zwei Tagen statt. Die Schiedsrichter werden in der Regel vom Jugendschiedsrichterobmann eingeteilt und erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung, sowie Spesen. Sollte eine Hotelübernachtung notwendig sein, so hat der Schiedsrichter Anspruch auf zusätzliche Spesen in Höhe von 20 €. Die auswärtigen Mannschaften erhalten zum Kostenausgleich eine Kilometerpauschale, die mit den Platzkosten, den Kosten der Turnierleitung und der Schiedsrichter verrechnet werden. Es können maximal 16 SpielerInnen und 2 BetreuerInnen abgerechnet werden. Bei den Kn. B / Mä. B maximal 14 + 2.

 

Pro Spiel SPAE:

Jugend A / Jugend B - 25,00 €

Kn. / Mä. A - 20,00 €

Kn. / Mä. B - 15,00 €

Spesen pro Meisterschaft in allen Altersklassen - 20,00 €


Turnierleitungen & Schiedsrichterbetreuung


Halle – Bayerische Meisterschaft und Bayerische Pokalmeisterschaft
Einzelveranstaltung: 40,00 € (= 10 € proTeam)
Doppelveranstaltung: 60,00 € (= 30 € pro Meisterschaft = 7,50 € pro Team)


Feld – Bayerische Meisterschaft und Bayerische Pokalmeisterschaft
Pro Meisterschaft: 60,00 € (15 € pro Team)

 

Bayerischer Hockey-Verband
Yannik Holzmüller
Jugendschiedsrichterobmann


Marijan Mrkonjic

Jugendwart


 
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Bereich: Geschäftsstelle
Jahr: 2018
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