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Häufig gestellte Fragen

Anerkennung Ehrenamt

Möglichkeiten von Turn- und Sportvereinen ehrenamtliches Engagement zu würdigen.

Die Ehrenamtskarte

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen über die gewährten Vergünstigungen.

 

Der Kreis der teilnehmenden Kommunen erweitert sich fortlaufend. Lesen Sie hier, welche Kommunen am Programm teilnehmen und wie Sie die Ehrenamtskarte erhalten können.
» www.ehrensache.nrw.de

 

Der Zeugnisvermerk

In Nordrhein-Westfalen ist die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Zeugnissen und Bescheinigungen über die Schullaufbahn vom Schulministerium vorgesehen und in einem Runderlass vom April 2015 geregelt:

Die Schule kann die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schülerin oder eines Schülers würdigen (§ 49 Absatz 3 Satz 2 SchulG). Die Angaben über die ehrenamtliche Tätigkeit in der Schule werden auf dem Zeugnis oder auf der Bescheinigung über die Schullaufbahn unter der Rubrik „Angaben zum außerunterrichtlichen Engagement in der Schule“ oder unter Bemerkungen eingetragen. Darüber hinaus kann die Schule die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schülerin oder eines Schülers würdigen, indem sie dem Zeugnis oder der Bescheinigung über die Schullaufbahn eine Bescheinigung beifügt.


Die Bescheinigung wird von der Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, vollständig ausgefüllt und der Schule spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Aushändigung der Zeugnisse und der Bescheinigungen über die Schullaufbahn zugeleitet.

 

» Runderlass Zeugnisse
» Beiblatt zum Zeugnis

 

Stand: März 2016

 
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